Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Entschädigung der Bieter

Für die Bearbeitung eines Angebots ist bei öffentlichen Bauaufträgen grundsätzlich keine Entschädigung zu gewähren, und zwar bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich mit Bezug auf § 8 b Abs. 2, Nr. 1 im Abschnitt 1 der VOB/A-2016 sowie bei EU-weiten Ausschreibungen (bei Erreichen der Schwellenwerte ) analog in § 8 b EU Abs. 1, Nr. 1 im Abschnitt 2 sowie für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Bauaufträge nach § 8 b VS Abs. 1, Nr. 1 im Abschnitt 3.
Als Ausnahme kann jedoch eine angemessene Entschädigung erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber an die Bieter für das Angebotsverfahren spezielle Forderungen für zu erbringende Leistungen stellt und diese von den Bietern auch erbracht werden. Im Einzelnen kann es sich dabei um die Ausarbeitung von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, statische Berechnungen, Mengenberechnungen und andere Unterlagen handeln. Eine vorher einheitlich festgesetzte Entschädigung steht dann allen Bietern, die ein Angebot mit den geforderten Unterlagen eingereicht haben.
Diese Regelungen gelten bei:
  • nationalen Ausschreibungen sowohl für die Öffentliche Ausschreibung als auch die Beschränkte Ausschreibung und gleichermaßen auch für die Freihändige Vergabe,
  • EU-weiten Ausschreibungen für das Verhandlungsverfahren, den wettbewerblichen Dialog und Innovationspartnerschaften,
  • verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Ausschreibungen für das Verhandlungsverfahren und den wettbewerblichen Dialog.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Entschädigung der Bieter"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Bei Öffentlicher Ausschreibung kann eine Erstattung der Kosten für die Vervielfältigung der Leistungsbeschreibung und der anderen Unterlagen sowie für die Kosten der postalischen Versendung verlangt werden.2. Bei Beschränkter Ausschreibung und...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt. Verlangt jedoch der öffentliche Auftraggeber, dass das Unternehmen Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, statische Berechnungen, Mengenberechnungen oder andere Unterlagen ausarbeitet, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15900 (2010-10)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach CEN/CENELEC TR 16103:2010 und die folgenden Begriffe. 3.1 Ausgleichsfaktor quantifizierbare Einflussgröße, die sich auf den Energieverbrauch auswirkt BEISPIEL Witterungsbedingungen, verhalte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18005 (2023-07)
7.1 Allgemeines Zur Ermittlung der schalltechnischen Auswirkungen werden üblicherweise der Ist-Zustand und auch eine Prognose der künftigen Entwicklung berücksichtigt.7.2 Straßenverkehr, Parkplätze Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Stra...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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