VOB A

Fachkunde des Bieters

Ein Bieter ist fachkundig, wenn er über die für die Vorbereitung und Ausführung der jeweiligen Leistung notwendigen technischen Kenntnisse verfügt. Vom Bieter kann und sollte darüber ein Nachweis mit Bezug auf § 6 a Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB Teil A bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich (analog nach § 6 a EU bei EU-weiten Ausschreibungen und § 6 a VS bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen) verlangt werden. Bei öffentlichen Bauaufträgen ist vor nationalen Vergaben beispielsweise wichtig zu wissen:
  • welcher Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vom Unternehmen erzielt wurde und zwar bezüglich von Bauleistungen,
  • welche Leistungen vom Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
  • welche technische Ausrüstung, welche Anzahl von jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (gegliedert nach Lohngruppen) und welches technische Personal für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen.
  • ob die Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes vorliegt.
Der gesonderte Nachweis erübrigt sich, wenn das bietende Unternehmen in der allgemein zugänglichen Liste (Präqualifikationsverzeichnis) des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist.
Der Nachweis kann auch in Form einer Eigenerklärung der Bieter erfolgen, ggf. bei EU-weiten Ausschreibungen mit einer EEE - Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
In den Vergabehandbüchern werden hierzu Vordrucke und Muster mit spezifischen Aussagen und Anforderungen geboten, so im:
  • Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) mit dem Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - und
  • für den Straßen- und Brückenbau im HVA B-StB im Teil 2 unter Tz. 2.4, Nr. 33 (Nachweis der Eignung).
Der Auftraggeber kann künftig die Eignungsprüfung auf Grundlage dieser Nachweise vornehmen. Neben der geforderten Erklärung enthalten die einzelnen Punkte auch eine Angabe der vorzulegenden Bestätigungen, sofern das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fachkunde des Bieters"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Beim offenen Verfahren ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet; d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-3 (2024-05)
8.1 Allgemeines Nach DIN EN 13306 ist die Inspektion und Wartung ein Teilaspekt der präventiven Instandhaltung, die nach DIN 31051 die Begrifflichkeiten Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung umfasst.Die Maßnahmen der Inspektion der ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind.(2) Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auszuschließen sind:1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 nicht entsprechen,3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 Absatz 2 Nummer 5 nic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen.(2) ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.(2) Die Angaben können di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in entsprechender Anwendung des § 6f EU Absatz 1 un...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämp...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Dem öffentlichen Auftraggeber stehen nach seiner Wahl das offene und das nicht offene Verfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 2 bis 5 gestatt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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