VOB A

Fachkunde des Bieters

Ein Bieter ist fachkundig, wenn er über die für die Vorbereitung und Ausführung der jeweiligen Leistung notwendigen technischen Kenntnisse verfügt. Vom Bieter kann und sollte darüber ein Nachweis mit Bezug auf § 6 a Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB Teil A bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich (analog nach § 6 a EU bei EU-weiten Ausschreibungen und § 6 a VS bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen) verlangt werden. Bei öffentlichen Bauaufträgen ist vor nationalen Vergaben beispielsweise wichtig zu wissen:
  • welcher Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vom Unternehmen erzielt wurde und zwar bezüglich von Bauleistungen,
  • welche Leistungen vom Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
  • welche technische Ausrüstung, welche Anzahl von jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (gegliedert nach Lohngruppen) und welches technische Personal für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen.
  • ob die Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes vorliegt.
Der gesonderte Nachweis erübrigt sich, wenn das bietende Unternehmen in der allgemein zugänglichen Liste (Präqualifikationsverzeichnis) des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist.
Der Nachweis kann auch in Form einer Eigenerklärung der Bieter erfolgen, ggf. bei EU-weiten Ausschreibungen mit einer EEE - Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
In den Vergabehandbüchern werden hierzu Vordrucke und Muster mit spezifischen Aussagen und Anforderungen geboten, so im:
  • Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) mit dem Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - und
  • für den Straßen- und Brückenbau im HVA B-StB im Teil 2 unter Tz. 2.4, Nr. 33 (Nachweis der Eignung).
Der Auftraggeber kann künftig die Eignungsprüfung auf Grundlage dieser Nachweise vornehmen. Neben der geforderten Erklärung enthalten die einzelnen Punkte auch eine Angabe der vorzulegenden Bestätigungen, sofern das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
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