Buchhaltung / Rechnungswesen

Hergestellte Bauleistung

Wird nur die Bauleistung betrachtet, dann wird diese gewöhnlich für ein Bauwerk bzw. einen Bauauftrag über eine längere Bauzeit (Wochen, Monate, evtl. sogar Jahre) erbracht bzw. hergestellt. Folglich spricht man von der hergestellten Bauleistung als Preisausdruck netto, d. h. ohne Umsatzsteuer.
Solange die hergestellte Bauleistung noch nicht fertiggestellt und noch nicht übergeben bzw. durch den Bauherrn noch keine Abnahme erfolgte, gilt sie als unfertige Bauleistung (UE) bzw. noch nicht abrechenbare Bauleistung. Mit der Legung der Schlussrechnung wird die Bauleistung zu Umsatzerlösen. Dies gilt auch gleichermaßen für schlussabgerechnete Teilleistungen. Sowohl die hergestellte als auch schlussabgerechnete Bauleistung kann nach eigener oder fremder (als Sub- bzw. Nachunternehmerleistung) Leistung differenziert werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Hergestellte Bauleistung"

Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Trockenbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für raumbildende Bauteile des Ausbaus, die in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die für Trockenbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für raumbildende Bauteile des Ausbaus, die in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
3.4.1 Terrazzoböden sind zweischichtig herzustellen. Terrazzoböden im Verbund dürfen bei Dicken von 15 mm bis 30 mm auch einschichtig hergestellt werden.3.4.2 Die Dicke der Vorsatzschicht bei Terrazzoböden muss mindestens 15 mm betragen.3.4.3 Die Fes...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18340 (2023-09)
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2023-09)
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2023-09)
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. Anmerkung zu 4.1.14.1.2 Herstellen von behelfsmäßig...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18353 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt.2.1 Stoffe und Bauteile für Estriche2.1.1 Dämmung ... Nicht genormte Dämmstoffe, z. B. ge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18354 (2019-09)
... Nicht genormte Dämmstoffe, z. B. Platten oder Schüttstoffe aus gekörnten, geschäumten oder geblähten Mineralstoffen, dürfen verwendet werden, wenn ihre Gebrauchstauglichkeit den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechend nachgewiesen ist....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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