Bauabrechnung

Abgerechnete Bauleistung

Die Bezeichnung "abgerechnet" bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass die übergebene Bauleistung auch mit einer Schlussrechnung belegt ist, nicht aber, dass diese auch bezahlt ist. Der Leistungsbegriff sowie die Kennzahlen der Leistung sind immer unabhängig vom Geldfluss zu sehen. Dies gilt immer dann, solange über den Anspruch und dessen Realisierung keine Zweifel bestehen.
Wurde während der Bauzeit für einen Bauauftrag noch keine Teilschlussrechnung gelegt, so ist die bisher hergestellte Leistung identisch mit dem Umfang der unfertigen Bauleistung (UE). Eine oder evtl. mehrere an den Bauherrn gelegte Abschlagsrechnungen (z.B. auf Grundlage eines mit dem Bauvertrag vereinbartem Zahlplans) während der Bauzeit bedeuten noch keine Umsatzerlöse. Der Leistungsumfang einer Abschlagsrechnung bleibt unfertige Bauleistung, erst mit der Schlussrechnung werden Umsatzerlöse gebucht.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abgerechnete Bauleistung"

Auszug im Originaltext aus DIN 18331 (2019-09)
Historische Änderungen:5.3.1 Ermittlung der Masse5.3.1.1 Die Masse der Bewehrung wird nach den Stahllisten abgerechnet. Zur Masse der Bewehrung gehören auch die Unterstützungen, z. B. Stahlböcke, Unterstützungskörbe, Gitterträger bei Verbundbauteilen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18332 (2019-09)
Historische Änderungen:Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesAnmerkung zu 5.1 Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der hergestellten Bekleid...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18332 (2023-09)
Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines Anmerkung zu 5.1Der Ermittlung der Leistung – gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt – sind die Maße der hergestellten Bekleidungen oder Beläge, des ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18328 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesLeistungen, die nicht nach Zeichnung abgerechnet werden können, sind vor Ausführung gemeinsam aufzumessen. 5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Fugenverguss und Fugenfüllung von Pflasterdec...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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