Bauabrechnung

Abgerechnete Bauleistung

Die Bezeichnung "abgerechnet" bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass die übergebene Bauleistung auch mit einer Schlussrechnung belegt ist, nicht aber, dass diese auch bezahlt ist. Der Leistungsbegriff sowie die Kennzahlen der Leistung sind immer unabhängig vom Geldfluss zu sehen. Dies gilt immer dann, solange über den Anspruch und dessen Realisierung keine Zweifel bestehen.
Wurde während der Bauzeit für einen Bauauftrag noch keine Teilschlussrechnung gelegt, so ist die bisher hergestellte Leistung identisch mit dem Umfang der unfertigen Bauleistung (UE). Eine oder evtl. mehrere an den Bauherrn gelegte Abschlagsrechnungen (z.B. auf Grundlage eines mit dem Bauvertrag vereinbartem Zahlplans) während der Bauzeit bedeuten noch keine Umsatzerlöse. Der Leistungsumfang einer Abschlagsrechnung bleibt unfertige Bauleistung, erst mit der Schlussrechnung werden Umsatzerlöse gebucht.
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