Bauabrechnung

Abgerechnete Bauleistung

Die Bezeichnung "abgerechnet" bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass die übergebene Bauleistung auch mit einer Schlussrechnung belegt ist, nicht aber, dass diese auch bezahlt ist. Der Leistungsbegriff sowie die Kennzahlen der Leistung sind immer unabhängig vom Geldfluss zu sehen. Dies gilt immer dann, solange über den Anspruch und dessen Realisierung keine Zweifel bestehen.
Wurde während der Bauzeit für einen Bauauftrag noch keine Teilschlussrechnung gelegt, so ist die bisher hergestellte Leistung identisch mit dem Umfang der unfertigen Bauleistung (UE). Eine oder evtl. mehrere an den Bauherrn gelegte Abschlagsrechnungen (z.B. auf Grundlage eines mit dem Bauvertrag vereinbartem Zahlplans) während der Bauzeit bedeuten noch keine Umsatzerlöse. Der Leistungsumfang einer Abschlagsrechnung bleibt unfertige Bauleistung, erst mit der Schlussrechnung werden Umsatzerlöse gebucht.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abgerechnete Bauleistung"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Anmerkung zu § 15 Abs. 1 Nr. 12. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, s...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2023-09)
5.4.1 Bohrungen, die aufgegeben werden müssen, werden bis zur erreichten Tiefe abgerechnet, es sei denn, dass der Auftragnehmer die Ursache zu vertreten hat.5.4.2 Der Ersatz im Bohrloch verbleibender Teile nach Abschnitt 3.3 erfolgt nach dem Zeitwert...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18302 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesKeine Regelungen.5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Längenmaße werden in der Achse gestaffelt nach Durchmesser ermittelt.5.2.2 Geothermieleitungen werden nach vorgegebener Verlegelänge ei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18315 (2023-09)
Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der ungebundenen Schichten zugrunde zu legen.5.2 Ermittlung der Ma...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18299 (2023-09)
Anmerkung zu 0.5Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.Werden Leistungen modellbasiert abgerechnet, gelten die Hinweise dieses Abschnitts entsprechend...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18305 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesKeine Regelungen.5.2 Ermittlung der Maße/Mengen5.2.1 Die Länge von Rohrleitungen, einschließlich ihrer Bögen sowie Form-, Pass- und Verbindungsstücke, wird in der Mitte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18451 (2023-09)
5.1.1 Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung, digitalem Modell oder nach Aufmaß erfolgt - sind entsprechend 5.1.5 und 5.1.6 die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion zugrunde zu legen.5.1.2...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18329 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 AllgemeinesDer Ermittlung der Leistung ist die verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde zu legen. Dabei ist die Leistung aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18448 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:5.1 Allgemeines Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der bearbeiteten Flächen und Bauteile zugrunde zu legen.Zur Leistungsermittlung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18331 (2019-09)
Historische Änderungen:5.3.1 Ermittlung der Masse5.3.1.1 Die Masse der Bewehrung wird nach den Stahllisten abgerechnet. Zur Masse der Bewehrung gehören auch die Unterstützungen, z. B. Stahlböcke, Unterstützungskörbe, Gitterträger bei Verbundbauteilen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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