HOAI

Honorar nach HOAI für Instandhaltungen

Honorar nach HOAI für Instandhaltungen
Bild: © f:data GmbH
Planungsleistungen für Instandhaltungen von Objekten umfassen nach § 2 Abs. 9 HOAI alle Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts. Soweit die Leistungen durch die HOAI erfasst sind, können die Honorare für die Planung von Grundleistungen nach HOAI für Instandhaltungen von Objekten vereinbart und nach § 12 HOAI (2021) abgerechnet werden:
Die in der Honorartafel ausgewiesenen Von-Bis-Werte sind nach der novellierten HOAI-2021 nicht mehr als "Mindest- und Höchstsätze" zu verstehen und nicht mehr verbindlich vorzugeben, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Honorare als Vergütung der Planungsleistungen können frei in Textform vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach § 7 Abs. 2 HOAI-2021 der jeweilige Basishonorarsatz nach HOAI als unterer Wert in der Honorartafel als vereinbart.
Mit Bezug auf § 12 Abs. 2 HOAI kann für Grundleistungen bei Instandhaltungen von Objekten auch vereinbart werden, dass der Prozentsatz für die Leistungsphase 8 zur "Objektüberwachung " oder Bauoberleitung um bis zu 50 % der Bewertung dieser Leistungsphase höher angesetzt wird.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

15 % sparen bei
Baupreisen und Baunormen

Gutschein-Code anfordern
Gutschein-Code anfordern
Weihnachtsrabatt
www.baupreislexikon.de www.baunormenlexikon.de

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Honorar nach HOAI für Instandhaltungen"

Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Personen, die als Schadstoffgutachter und/oder Sanierungsplaner tätig sind, müssen eine mindestens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung aufweisen und zusätzlich über einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss ...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere