Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Sonstige Kosten

Sonstige Kosten sind betriebliche Aufwendungen, die nicht eindeutig einer bestimmten Kostenart wie Material- oder Lohnkosten zuordenbar sind.

Sonstige Kosten in unterschiedlichen Kontexten

Sonstige Kosten können als Einzelkosten oder auch als Gemeinkosten erfasst und periodengerecht in den jeweiligen Zeiträumen den Aufträgen zugeordnet werden.
Der Begriff „Sonstige Kosten“ bezieht sich in der Baubetriebswirtschaft auf unterschiedliche Kontexte, zum Beispiel:
„Sonstige Kosten“ sind die Kosten, die keiner Kostenart eindeutig zuordenbar sind, z. B. die Kosten für die Bauschuttentsorgung.
„Sonstige Kosten“ sind die Kosten, die keiner Kostenart eindeutig zuordenbar sind, z. B. die Kosten für die Bauschuttentsorgung. Bild: © f:data GmbH

Sonstige Kosten in der Baukalkulation

Umfangreichster Bestandteil des Einheitspreises (EP) für eine Teilleistung in einem Leistungsverzeichnis (LV) sind die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT). Zu den EKT zählen auch jene direkt für Teilleistungen erfassbare Kosten als „Sonstige Kosten“, soweit sie nicht als Lohnkosten, Stoffkosten (einschließlich Bauhilfsstoffe) und Gerätekosten (einschließlich Kosten für Betriebsstoffe) kalkuliert werden.
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Zu den „Sonstigen Kosten“ als Bestandteil der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) in der Angebotskalkulation für ein Bauvorhaben zählen zum Beispiel:
  • Kosten für technologische Transporte (zum Beispiel für Aushubmassen, außer für Baustoffe),
  • Bauschuttentsorgung,
  • Mietgebühren und ggf. Pachten,
  • Absperrgebühren oder
  • Kippgebühren.
Soweit das Bauunternehmen als Bieter im Angebot für ein Bauvorhaben „Sonstige Kosten“ kalkuliert, erfolgt meistens eine Erläuterung zum Inhalt dieser Position des Bieters. Sie wird oft auch vom Bauherrn als Auftraggeber verlangt.
Den „Sonstigen Kosten“ als EKT sind bei der Kalkulation noch anteilige Kosten zuzurechnen für:
Der Gesamtzuschlag liegt in der Spanne von 3 bis 8 %. Er ist betriebsindividuell und bauauftragsbezogen unterschiedlich hoch und wird folglich auch entsprechend bestimmt.
Bei der Ableitung von Zuschlagssätzen und den Umlagen zu den „Sonstigen Kosten“ helfen die Kalkulationshilfen.
Die Musterberechnungen dort basieren auf einem Musterfinanzplan, für den unmittelbar betriebliche Werte eingegeben werden können.

Sonstige Kosten in den EFB-Preisblättern

Die „Sonstigen Kosten“ sind bei einer Angebotskalkulation für ein Bauvorhaben im Rahmen der EKT auch in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) auszuweisen. Dies gilt für den Fall, wenn die Formblätter vom Auftraggeber abverlangt werden.
Für die Berechnung und den Ausweis der „Sonstigen Kosten“ ist das jeweils gewählte Kalkulationsverfahren für die Angebotskalkulation bestimmend.
Dies kann folgendermaßen vorgenommen werden:
Am Ende des Formblatts 221 besteht unter „eventuelle Erläuterungen des Bieters“ die Möglichkeit, zusätzliche Erläuterungen des Bieters zu den „Sonstigen Kosten“ im Rahmen der EKT anzugeben.

Beispielrechnungen

Beispiele zur Berechnung von „Sonstigen Kosten“ in EFB-Preis-Formblättern finden Sie ausgefüllt und kommentiert unter den Begriffen:
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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