BW- Kennzahlen

Leistungskennzahlen

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eines Bauunternehmens unterscheidet man verschiedene Leistungskennzahlen:
  • hergestellte Leistung als Bauleistung im Preisausdruck (Netto), die zugleich eine unfertige Bauleistung darstellt, solange sie noch nicht fertiggestellt und noch nicht übergeben worden ist, bezeichnet allgemein als Gesamtbauleistung,
  • abgerechnete Leistungen und Erzeugnisse, die fertiggestellt, vom Auftraggeber abgenommen und mit Schlussrechnung abgerechnet wurden, damit praktisch die Umsatzerlöse umfassen.
Die Übersicht Leistungskennzahlen liefert einen Überblick.
Wird nur die Bauleistung betrachtet, dann wird diese gewöhnlich für ein Bauwerk bzw. einen Bauauftrag über eine längere Bauzeit (Wochen, Monate, evtl. sogar Jahre) erbracht bzw. hergestellt. Folglich spricht man von der hergestellten Bauleistung als Preisausdruck netto, d.h. ohne Umsatzsteuer. Solange die hergestellten Bauleistungen noch nicht fertiggestellt und noch nicht übergeben bzw. durch den Bauherrn noch nicht abgenommen wurden, gelten sie als unfertige Bauleistungen (UE) bzw. noch nicht abrechenbare Bauleistungen. Mit der Schlussrechnung wird die Bauleistung zu Umsatzerlösen. Dies gilt auch für schlussabgerechnete Teilleistungen. Sowohl die hergestellte als auch schlussabgerechnete Bauleistung kann nach eigener oder fremder (als Sub- bzw. Nachunternehmerleistung) Leistung differenziert werden.
Ein Problem kann sich zum Jahresende ergeben. Wurde z.B. vor dem 31.12. dem Bauherrn das Bauwerk übergeben bzw. es von ihm abgenommen und aus abrechnungstechnischen oder anderen Gründen per 31.12. noch keine Schlussrechnungslegung vorgenommen, so sollte eine "vorläufige" Schlussrechnung für das Buchwerk erfolgen. Sie wird auch als "Aktenschlussrechnung" bezeichnet, weil sie nicht dem Bauherrn zugeht, sondern nur im Jahresabschluss die Leistung als Umsatzerlös nachweist.
Nach endgültiger Vorlage der Schlussrechnung an den Bauherrn wird die vorläufige gegen die endgültige ausgetauscht bzw. werden mögliche Differenzen buchhalterisch behandelt. In der vorläufigen Schlussrechnung sollte ein Leistungsumfang angesetzt werden, der dem Wertausdruck der vereinbarten und ausgeführten Bauleistung entspricht und mit größter Wahrscheinlichkeit auch vom Bauherrn vergütet wird.
Die Bezeichnung "abgerechnet" bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass die übergebene Bauleistung auch mit einer Schlussrechnung belegt ist, nicht aber, dass diese auch bezahlt ist. Der Leistungsbegriff sowie die Kennzahlen der Leistung sind immer unabhängig vom Geldfluss zu sehen. Dies gilt immer dann, solange über den Anspruch und dessen Realisierung keine Zweifel bestehen.
Wurde während der Bauzeit für einen Bauauftrag noch keine Teilschlussrechnung gelegt, so ist die bisher hergestellte Leistung identisch mit dem Umfang der unfertigen Bauleistung. Eine oder evtl. mehrere an den Bauherrn gelegte Abschlagsrechnungen (z.B. gemäß mit dem Bauvertrag vereinbartem Zahlplan) während der Bauzeit bedeuten noch keine Umsatzerlöse. Der Leistungsumfang einer Abschlagsrechnung bleibt unfertige Bauleistung, erst mit der Schlussrechnung werden Umsatzerlöse gebucht.

Beispiel: Übersicht Leistungskennzahlen im Bauunternehmen

Übersicht Leistungskennzahlen im Bauunternehmen
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