Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Nachtragsposition

Weicht während der Bauausführung eines Bauauftrags die tatsächlich ausgeführte Leistung vom vereinbarten Bausoll gemäß Vertrags- Leistungsverzeichnis (LV) ab, begründet dies meistens einen Nachtrag. Eine sich daraus ableitende Vergütungsanpassung kann erst nach Bauvertragsabschluss maßgebend werden.
Für ein Nachtragsangebot gegenüber dem Auftraggeber (AG) ist zunächst ein Nachtrags-Leistungsverzeichnis aufzustellen, in dem die betreffenden Nachtragspositionen aufzuführen sind.
Eine Nachtragsposition repräsentiert - analog zur Position im Angebots- bzw. Vertrags-Leistungsverzeichnis - eine Teilleistung, die ebenfalls mit einer Ordnungszahl zu versehen ist. An die Leistungsbeschreibung der Nachtragsposition sind die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie auch für eine Position im Vertrags-LV maßgebend sind. Verwiesen sei deshalb auf die Erläuterungen zum Begriff "Leistungsposition ".
Die Beschreibung von Nachtragspositionen kann ebenfalls mit manuellen Texten oder rationell mit Hilfe der Bausoftware STLB-Bau - Dynamische BauDatenoder auf Grundlage des STLKals Sammlung von standardisierten, datenverarbeitungsgerechten Texten zur Beschreibung von Standardleistungen im Straßen- und Brückenbau erfolgen.
Nachträge können sich auch bei Zeitvertragsarbeiten (beispielsweise für regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsarbeiten) einstellen. Sind zusätzliche Leistungen erst während der Ausführung erkennbar und diese nicht in der Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten enthalten, dann sind sie in einem Nachtrag mit Bezug auf Tz. 1 in der Richtlinie 617 im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) zu vereinbaren. Als Basis für die Beschreibung der Nachtragspositionen ist das betreffende Standardleistungsbuch -STLB-BauZ (Zeitvertragsarbeiten)- heranzuziehen.
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