Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Selbstkosten

Was sind Selbstkosten?

Unter Selbstkosten versteht man die insgesamt im Bauprozess für die betrieblichen Leistungen bzw. für ein Bauwerk anfallenden Kosten.

Sie sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff, der von Bedeutung ist in der:
  • Baukalkulation als Ausdruck für die insgesamt für eine Teilleistung in der Leistungsbeschreibung einer Baumaßnahme kalkulierten Kosten.
  • Baubetriebsabrechnung als Summe der für eine Kostenstelle, z. B. Baustelle bis hin zum Betrieb insgesamt angefallenen Kosten in einer Abrechnungsperiode für die Leistungsausführung.
Die Ermittlung der Selbstkosten dient als Grundlage für die Preiskalkulation.
Die Ermittlung der Selbstkosten dient als Grundlage für die Preiskalkulation.
Bild: © f:data GmbH

Welche Positionen gehören zu Selbstkosten?

Selbstkosten umfassen in Bauunternehmen als Kostenpositionen:
  • die für eine Teilleistung direkt kalkulierbaren Kosten wie die Einzelkosten der Teilleistung (EKT) bzw. einer Kostenstelle direkt zurechenbaren Kosten mit in der Regel folgenden Kostenarten
    • Lohnkosten
    • Stoffkosten (einschließlich Kosten für Hilfsstoffe)
    • Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
    • Sonstige Kosten
    • Nachunternehmerleistungen
  • die indirekt über Zuschlagssätze bzw. Umlagen zurechenbaren für eine Teilleistung zur Basis EKT bzw. für Kostenstellen nach ggf. differenzierteren Verrechnungsbasen von
Da zu den Selbstkosten auch die indirekt zu verrechnenden Gemeinkosten (BGK, AGK) rechnen, stellen sie praktisch Vollkosten dar.

Selbstkosten in Beziehungszahlen

Die Selbstkosten können zu verschiedenen anderen betriebswirtschaftlichen Größen ins Verhältnis gesetzt und daraus aussagefähige Kennzahlen berechnet werden. Eine wichtige Beziehungszahl stellt der Kostensatz dar. Ausgedrückt wird das Verhältnis der Selbstkosten (als Gesamtkosten) zu Kennziffern der Leistung, in der Regel in % von der Leistung.
Als Leistungskennziffern im Nenner können beispielsweise infrage kommen:
  • der Einheitspreis (EP) einer Teilleistung im Angebot einer Baumaßnahme
  • die Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) eines Angebots
  • die ausgeführte Bauleistung der Baumaßnahme, einer Baustelle oder des Gesamtbetriebs
  • die Bauleistung differenziert nach eigener Bauleistung und Gesamtbauleistung
  • die Umsatzerlöse als Ausdruck der in Rechnung gestellten Leistungen

Was ist der Selbstkostenerstattungsvertrag?

Einen Ausnahmecharakter in Verbindung mit Selbstkosten kam in der Vergangenheit dem Selbstkostenerstattungsvertrag zu. Er wurde ggf. dann vorgesehen, wenn eine eindeutige Beschreibung einer Bauleistung nicht möglich ist, z. B. bei Abbrucharbeiten oder Leistungen für den Denkmalschutz.
Seit 2009 wird der Selbstkostenerstattungsvertrag in der VOB Teil A nicht mehr aufgeführt, weder für nationale Ausschreibungen im Unterschwellenbereich im § 4 – Vertragsarten – im Abschnitt 1 noch für EU-weite Ausschreibungen im § 4 EU im Abschnitt 2. Er fand auch in der Baupraxis kaum noch Anwendung.
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