Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Selbstkosten

Was sind Selbstkosten?

Unter Selbstkosten versteht man die insgesamt im Bauprozess für die betrieblichen Leistungen bzw. für ein Bauwerk anfallenden Kosten.

Sie sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff, der von Bedeutung ist in der:
  • Baukalkulation als Ausdruck für die insgesamt für eine Teilleistung in der Leistungsbeschreibung einer Baumaßnahme kalkulierten Kosten.
  • Baubetriebsabrechnung als Summe der für eine Kostenstelle, z. B. Baustelle bis hin zum Betrieb insgesamt angefallenen Kosten in einer Abrechnungsperiode für die Leistungsausführung.
Die Ermittlung der Selbstkosten dient als Grundlage für die Preiskalkulation.
Die Ermittlung der Selbstkosten dient als Grundlage für die Preiskalkulation. Bild: © f:data GmbH

Welche Positionen gehören zu Selbstkosten?

Selbstkosten umfassen in Bauunternehmen als Kostenpositionen:
  • die für eine Teilleistung direkt kalkulierbaren Kosten wie die Einzelkosten der Teilleistung (EKT) bzw. einer Kostenstelle direkt zurechenbaren Kosten mit in der Regel folgenden Kostenarten
    • Lohnkosten
    • Stoffkosten (einschließlich Kosten für Hilfsstoffe)
    • Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
    • Sonstige Kosten
    • Nachunternehmerleistungen
  • die indirekt über Zuschlagssätze bzw. Umlagen zurechenbaren für eine Teilleistung zur Basis EKT bzw. für Kostenstellen nach ggf. differenzierteren Verrechnungsbasen von
Da zu den Selbstkosten auch die indirekt zu verrechnenden Gemeinkosten (BGK, AGK) rechnen, stellen sie praktisch Vollkosten dar.

Selbstkosten in Beziehungszahlen

Die Selbstkosten können zu verschiedenen anderen betriebswirtschaftlichen Größen ins Verhältnis gesetzt und daraus aussagefähige Kennzahlen berechnet werden. Eine wichtige Beziehungszahl stellt der Kostensatz dar. Ausgedrückt wird das Verhältnis der Selbstkosten (als Gesamtkosten) zu Kennziffern der Leistung, in der Regel in % von der Leistung.
Als Leistungskennziffern im Nenner können beispielsweise infrage kommen:
  • der Einheitspreis (EP) einer Teilleistung im Angebot einer Baumaßnahme
  • die Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) eines Angebots
  • die ausgeführte Bauleistung der Baumaßnahme, einer Baustelle oder des Gesamtbetriebs
  • die Bauleistung differenziert nach eigener Bauleistung und Gesamtbauleistung
  • die Umsatzerlöse als Ausdruck der in Rechnung gestellten Leistungen

Was ist der Selbstkostenerstattungsvertrag?

Einen Ausnahmecharakter in Verbindung mit Selbstkosten kam in der Vergangenheit dem Selbstkostenerstattungsvertrag zu. Er wurde ggf. dann vorgesehen, wenn eine eindeutige Beschreibung einer Bauleistung nicht möglich ist, z. B. bei Abbrucharbeiten oder Leistungen für den Denkmalschutz.
Seit 2009 wird der Selbstkostenerstattungsvertrag in der VOB Teil A nicht mehr aufgeführt, weder für nationale Ausschreibungen im Unterschwellenbereich im § 4 – Vertragsarten – im Abschnitt 1 noch für EU-weite Ausschreibungen im § 4 EU im Abschnitt 2. Er fand auch in der Baupraxis kaum noch Anwendung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

15 % sparen bei
Baupreisen und Baunormen

Gutschein-Code anfordern
Gutschein-Code anfordern
Weihnachtsrabatt
www.baupreislexikon.de www.baunormenlexikon.de

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Selbstkosten"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Techn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere