HOAI

Zuschlag für Umbauten und Modernisierung

Zuschlag für Umbauten und Modernisierung
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Die Vergütung von Bauplanungsleistungen für Umbauten und Modernisierungen können nach der HOAI als Preisrecht vereinbart werden. Grundlagen liefern die Aussagen in § 6 Abs. 2 in der novellierten HOAI-2021. Danach können die Honorare für Grundleistungen nach HOAI speziell für Umbauten und Modernisierungen ermittelt werden nach anrechenbaren Kosten nach HOAI, Leistungsphasen nach HOAI und zugeordneten Honorartafeln zur Honorarorientierung sowie einem Umbau- und Modernisierungszuschlag.
Der Umbau- und Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der Leistungen in Textform zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honoraraussagen der Leistungsbilder nach HOAI der Teile 3 (Objektplanung), 4 (Fachplanung) und in Anlage 1, Nr. 1.2 (Bauphysik) geregelt, beispielsweise speziell zwischen 20 bis 33 % für Gebäude bzw. bis 50 % für Innenräume nach § 36 HOAI mit Bezug auf einen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad.
Sofern keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt ein Zuschlag von 20 % ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad als vereinbart.
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