Umbauten Umbauten sind nach § 2 Abs. 6 der HOAI-2013 (in Kraft seit 17. Juli 2013) Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. Dafür auszuführende Leistungen gelten auch als Leistungen im Bestand. Wichtig...
Zuschlag für Umbauten und Modernisierung Die Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen sind mit Bezug auf § 6 Abs. 2 HOAI-2013 auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach HOAI,, der Honorarzone,, den Leistungsphasen, , der Honorartafel sowie , ein...
Honorargrundlagen nach HOAI Das Honorar als Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen kann zwischen den Vertragspartnern frei nach allen Formen vereinbart werden und wird sich nach der von den Partnern abgeschlossenen Honorarvereinbarung richten. Das gilt gleichermaße...
Modernisierung nach HOAI Modernisierungen sind nach § 2 Abs. 6 der HOAI "bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts“, soweit sie nicht Erweiterungsbauten, Umbauten oder Instandsetzungen betreffen. Sie gelten auch als „Baumaßnahmen im B...
Umbauzuschlag nach HOAI Als Umbauten sind mit Bezug auf § 2 Abs. 5 HOAI "Umgestaltungen eines vorhandenen Objektes mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand" anzusehen. Praktisch werden dabei alle werterhaltenden und wertsteigernden Maßnahmen an bestehenden ...
Prüffähige Honorarrechnung (HOAI) Für die erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen zur Bauplanung ist dem Besteller als Auftraggeber eine prüffähige Honorarrechnung als Schlussrechnung aufzustellen und zu überreichen, soweit im Rahmen eines Architekten- und Ingenieurvertrags ...
Die neue HOAI 2021 ist da 03.02.2021 Auch bei der neuen HOAI bleibt es dabei, dass diese reines Preisrecht für die enthaltenen Leistungsbilder darstellt. Die Definition des Leistungsinhaltes obliegt weiterhin den Vertragsparteien. In Bezug auf die Verbindlichkeit des Preisrechtes hat si...