Immobilienwertermittlung
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Als Wertermittlung für Immobilien gilt die Bestimmung der Verkehrswerte von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken. Gegenstand ist praktisch das Grundstück oder ein Grundstücksteil einschließlich seiner Bestandteile wie Gebäude, Außenanlagen und sonstigen Anlagen sowie des Zubehörs.
Grundlage für die Wertermittlung ist die "Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)" vom 19.05.2010 (BGBl. I S. 639). Sie trat am 01.07.2010 in Kraft und löste die bisherige Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 06.12.1988 ab.
Die neue ImmoWertV systematisiert besser die Begrifflichkeiten und hebt stärker die allgemeinen Verfahrensgrundsätze der Verkehrswertermittlung im Verhältnis zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren hervor. Insgesamt soll die ImmoWertV zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung beitragen.
Die Wertermittlung des Verkehrswertes ist nach den Bestimmungen im Abschnitt 3 der ImmoWertV nach einem vorbestimmten Verfahren – entweder Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren sowie ggf. Vergleichswertverfahren – unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt vorzunehmen. In der Anlage werden Ansätze als Kapitalisierungsfaktor (Barwertfaktoren bzw. Vervielfältiger) ausgewiesen und zwar in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins.
Im Abschnitt 3 der ImmoWertV erfolgte eine inhaltliche Straffung zum Vergleichswertverfahren. Weiterhin wurde die Ermittlung des Bodenwertes präzisiert, die allen Wertermittlungsverfahren zugrunde zu legen ist. Die Aussagen zum Ertragswertverfahren wurden um weitere Verfahrensvarianten erweitert. Berücksichtigung finden auch eine vereinfachtes Ertragswertverfahren sowie das sogenannte DCF-Verfahren (Discounted-Cash-Flow-Verfahren).