Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Angebotsverfahren

Das Angebotsverfahren stellt mit Bezug auf § 4 Abs. 3 im Abschnitt 1 der VOB Teil A bei nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich (analog zu § 4 EU sowie § 4 VS, jeweils Abs. 3 in den Abschnitten 2 und 3 bei EU-weiten Ausschreibungen und verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen) darauf ab, dass der Bewerber die Preise, die er für seine Leistungen fordert, in die Leistungsbeschreibung (bei einem Einheitspreisvertrag speziell zu den einzelnen Positionen im Leistungsverzeichnis) einzusetzen oder in anderer Weise im Angebot anzugeben hat. Beim Angebotsverfahren werden Art und Umfang der Leistungen vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Prüfung und Wertung dann dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag bzw. Zuschlag erteilen.
Das Angebotsverfahren ist in der Baupraxis das vorwiegend angewandte Verfahren, sowie das Regelverfahren für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Voraussetzung ist dafür, dass die Bieter auch eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis nach § 7b im Abschnitt 1 (analog nach § 7b EU und § 7b VS in den Abschnitten 2 und 3) in der VOB/A erhalten haben. Liegt demgegenüber eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (LP) nach § 7c (analog nach § 7c EU und § 7c VS) in der VOB/A vor, so können und werden meistens die Bieter selbst ein Leistungsverzeichnis aufstellen und dann darin die Preise angeben. Wird kein eigenes Leistungsverzeichnis verwendet, muss ein Bieter in anderer geeigneter Weise seine Preise im Angebot angeben, mindestens als Pauschalsumme bei einem Pauschalvertrag.
Das Angebotsverfahren ist gleichermaßen auch zur Abgabe eines Angebots für eine Rahmenvereinbarung nach § 4a im Abschnitt 1 der VOB/A (analog auch nach § 4a EU bei EU-Vergaben und § 4a VS bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Bauaufträgen) anzuwenden. Hierzu sei speziell verwiesen auf Aussagen unter Rahmenvereinbarung (nationale Vergabe).
Rahmenvereinbarung-Bauunterhalt und Rahmenvereinbarungen zur Vergabe (EU und VS). Voraussetzung ist wiederum ein Leistungsverzeichnis, das aus standardisierten Texten bestehen soll, als Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Dafür sind Art und Umfang der Leistung vom Auftraggeber vorzugeben, demgegenüber die Preise vom Bieter. Für eine Rahmenvereinbarung–Bauunterhalt bei regelmäßig wiederkehrenden Bauunterhaltungsarbeiten kann auch das Auf- und Abgebotsverfahren herangezogen werden.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Angebotsverfahren"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stüc...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückz...
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