Bauvertrag / Werkvertrag

Andere vertragliche Vergütungsansprüche

Bei der Ausführung einer Baumaßnahme können zum vertraglich gebundenen Leistungsumfang Vergütungsanpassungen eintreten. Meistens handelt es sich dabei um Forderungen klassischer Nachträge bei VOB-Verträgen im Sinne des § 2 der VOB Teil B sowie bei BGB-Bauverträgen nach § 650c im BGB.
Vergütungsansprüche lassen sich auch aus Preisgleitklauseln ableiten.
Darüber hinaus können auch noch andere bzw. weitere vertragliche Vergütungsansprüche auftreten, wie Ansprüche aus:
Diese Ansprüche, jeweils näher erläutert unter den Links, erfordern eine Prüfung im Einzelfall, beispielsweise auch in Verbindung mit Auswirkungen aus der Coronapandemie und dem Ukraine-Krieg. Vom bauausführenden Unternehmen sind hierzu Darlegungen erforderlich und die Ansprüche, beispielsweise auf Anpassung von Preisen für Leistungspositionen nachzuweisen. Danach wird sich der Umfang der Vergütungsansprüche im Einzelfall bemessen lassen.
Andererseits können gegen das ausführende Bauunternehmen keine Schadens- oder Entschädigungsansprüche entstehen und geltend gemacht werden, wenn höhere Gewalt oder ein anderes unabwendbares Ereignis zugrunde liegen.
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