Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Baurestmassen

Als Baurestmassen gelten allgemein Baustoffe, die im Zuge von Baumaßnahmen als Reststoffe auf Baustellen entstehen und als Bau- und Abbruchabfälle zu behandeln sind.
Dazu zählen beispielsweise:
  • beim Straßenaufbruch: Schotter, Kies, Asphalt, Beton, Natursteine
  • als Bauschutt: Mörtel, Ziegel, Dachziegel, Glas
  • Beton aus Massivbauteilen: Brückenbauteile, Wandplatten aus Abbruch von Plattenbauten wie WBS 70
  • Baustellenmischabfälle: Fliesen, Pappe, Styropor, Keramik, PVC, Holz
Betonbruch aus Massivbauteilen als Baurestmasse auf einer Baustelle
Betonbruch aus Massivbauteilen als Baurestmasse auf einer Baustelle Bild: © f:data GmbH
Oft werden diese Baumaterialien auch als Bauschutt bezeichnet, wenn es sich speziell um mineralische Bau- und Abbruchabfälle handelt. Als Abfallart werden sie innerhalb der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) angeführt.
Zu berücksichtigen dabei ist bei den Baurestmassen jedoch, ob es sich ggf. um gefährliche Abfälle am Bau handelt. Unabhängig davon sind die Bauabfälle getrennt voneinander zu sammeln und zu entsorgen.

Zu beachtende Regelungen

Inwieweit besondere Anforderungen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen zu beachten sind, steht insbesondere in den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Gewerbeabfallverordnung  (GewAbfV) sowie bezüglich der Kennzeichnung von Abfällen nach dem Abfallschlüssel  in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), vor allem auch hinsichtlich der Einstufung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (z. B. asbesthaltige Dämmstoffe).
Danach haben die Bau- und Abbruchunternehmen sowie Bauhandwerksbetriebe als Abfallerzeuger und ggf. die Auftraggeber bzw. Bauherrn als Abfallbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass die Baurestmassen als Bau- und Abbruchabfälle getrennt gesammelt, gelagert, befördert, entsorgt und einer Verwertung zugeführt werden. Getrennthaltung und Recycling sollen dabei im Vordergrund stehen. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen unter Getrenntsammlung von Abfällen.

Weiterhin gelten für die Abfallerzeuger und -besitzer zur Getrenntsammlung und Sortierarbeit auf den Baustellen spezielle Dokumentationspflichten bei Bauabfällen, worüber unter diesem Begriff ausführlicher berichtet wird.

Anforderungen bei öffentlichen Bauaufträgen

In Verbindung mit der Ausführung von Bauleistungen bei öffentlichen Bauaufträgen sei speziell auf Aussagen in den Vergabehandbüchern verwiesen, so zu:
  • Hochbaumaßnahmen auf den "Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen" im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Anhang 8 sowie zum Formblatt 241,
  • bei Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau auf die Regelungen im spezifischen Handbuch HVA B-StB (Ausgabe August 2019) im Teil 3 unter Tz. 3.2 (Nr. 27).
Verwiesen sei zur Problematik noch auf eine aktuelle Publikation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit dem Titel "Abfallvermeidung in der Baubranche - Informationen für Bauherren, Architekten und am Bau Interessierte", die viele Tipps enthält, wie bereits bei der Bauplanung und Baudurchführung das Abfallaufkommen möglichst reduziert und unvermeidbare Abfälle gut entsorgt und verwertet werden können.
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