Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Baustellenbegehung vor Baubeginn

Eine Baustellenbegehung dient der frühzeitigen Erfassung des Vorhabens und der örtlichen Verhältnisse. Diese sind wichtig u. a. für die Angebotskalkulation und die Planung der Baustelleneinrichtung.

Grundlageninformationen zur Baumaßnahme

Liegt eine Ausschreibung des Bauherrn vor und soll hierfür ein Angebot erstellt werden, müssen zunächst wichtige Informationen zur Baumaßnahme eingeholt werden. Diese Angaben bilden die Grundlage für eine sichere Angebotskalkulation sowie für die späteren Bedingungen des Bauvertrags.
Bereits vor Baubeginn und vor der Angebotserstellung sollte geklärt werden:
  • wer für die Bauplanung verantwortlich ist, z.B. Architekt oder Ingenieurbüro
  • ob besondere oder baustellenspezifische Vertragsbedingungen gelten
  • welche Auflagen oder Anforderungen von Behörden bestehen, z.B. im Bereich Umwelt- oder Lärmschutz
  • wie lange die vorgesehene Bauzeit dauert
  • welche Projekt- und Planungsunterlagen bereits vorliegen
Darüber hinaus können weitere Informationen erforderlich sein, etwa zu:
  • Genehmigungen
  • Sicherheitsanforderungen
  • zur Baustellenorganisation
Die Baustellenbegehung erfasst die örtlichen Verhältnisse und liefert wichtige Grundlagen für Angebotskalkulation, Baustelleneinrichtung und Bauablaufplanung.
Die Baustellenbegehung erfasst die örtlichen Verhältnisse und liefert wichtige Grundlagen für Angebotskalkulation, Baustelleneinrichtung und Bauablaufplanung. Bild: © f:data GmbH

Inhalte und Ziele der Baustellenbegehung

Die örtlichen Verhältnisse der zukünftigen Baustelle werden durch eine Baustellenbegehung erfasst. Sie liefert nicht nur dem Kalkulator wichtige Informationen, sondern dient nach Erteilung eines Zuschlags oder Bauauftrags auch als Grundlage für die weitere Planung der Bauausführung. Dies betrifft insbesondere:
Für die Baustellenbegehung sollte eine Checkliste erstellt und genutzt werden. Sie soll die wichtigsten Aspekte erfassen und auf alle notwendigen Informationen aufmerksam machen.
Bei der Begehung sollten diese Schwerpunkte beachtet werden:
  • Geländeverhältnisse wie Geländeform, Neigungen, Bäume, Sträucher und Hindernisse
  • Verkehrsmöglichkeiten zur Baustelle und auf der Baustelle sowie notwendige Verkehrsregelungen
  • Belastbarkeit der Zufahrten und die Frage, ob eine Baustraße erforderlich und möglich ist
  • Boden- und Baugrundverhältnisse einschließlich Vergleich mit dem Baugrundgutachten
  • Bodenart, Bodeneigenschaften und Grundwasserverhältnisse
  • Möglichkeiten für Lagerplätze von Baustoffen und Bodenablagerungen
  • Abstellplätze für Baumaschinen und Geräte
  • angrenzende Bebauung, z.B. bei Kraneinsätzen
  • nachbarschaftliche Eigentumsverhältnisse, etwa zur Nutzung von Flächen
  • Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie und weitere Medien einschließlich möglicher Anschlusswerte
  • Klärung des unter- und oberirdischen Leitungsbestands bei Erdarbeiten
  • Unterkunftsmöglichkeiten für das Baustellenpersonal
  • mögliche Beistellungen durch den Bauherrn für Stoffe, Geräte oder Leistungen
  • besondere Baustellenbedingungen, z.B. aus Landschafts- oder Lärmschutz
  • mögliche Gefahren wie Hochwasser, Steinschlag oder Murgänge
  • notwendige Absperrungen und Maßnahmen zur Sicherheit auf der Baustelle
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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