Lohn / Tarif / Rente

Feuerungstechnisches Gewerbe

Feuerungstechnisches Gewerbe
Bild: © f:data GmbH
Das feuerungstechnische Gewerbe umfasst vorrangig Arbeiten zum:
  • Feuerungs- und Ofenbau sowie
  • Schornsteinbau.
Diese Tätigkeiten zählen mit zum Baugewerbe bzw. im Besonderen zum Bauhauptgewerbe. Hinsichtlich der Entlohnung der gewerblichen Arbeitnehmer, der Angestellten und Poliere sowie der Auszubildenden werden zugrunde gelegt die:
Im Besonderen betrifft es Lohnrelationen für die Lohnfestsetzung im Verhältnis zum Ecklohn im Baugewerbe zur Ableitung einer Lohnbasis und den zuzurechnenden Feuerungsbauzuschlägen, differenziert nach Feuerungs- und Schornsteinbau. Zu der Lohnzusammensetzung wird beispielhaft unter Löhne im feuerungstechnischen Gewerbe verwiesen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Feuerungstechnisches Gewerbe"

Auszug im Originaltext aus VDI 2050 Blatt 3 (2018-11)
Als fester Brennstoff wird in dieser Richtlinie ausschließlich Biomasse behandelt, da Kohle und Koks nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.Grundsätzlich ist vor der Planung des Aufstellraums die Art des Biomasse-Energieträgers mit dem Betreibe...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
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