Buchhaltung / Rechnungswesen

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis sagt über eine spezielle Ergebnisart aus, wie sie sich aus den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ab 2016 (GuV) nach § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) für ein Bauunternehmen ableitet. Es kann mit Bezug auf die Positionen nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) folgendermaßen berechnet werden:
Erträge im Finanzbereich:
  • Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9),
  • Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10),
  • sonstige Zinsen (z. B. Festgeldzinsen) und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 11),
abzüglich
Aufwendungen im Finanzbereich:
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12),
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundenen Unternehmen (Pos. 13).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen umfassen neben den Zinsen für aufgenommene Kredite auch sämtliche Nebenkosten der Kreditaufnahme (z. B. Bereitstellungsgebühren, Bürgschaftsprovisionen) und Diskontbeträge bei Wechseln.
Das Finanzergebnis kann auch zu anderen Ergebnisarten hinzugerechnet werden, wonach weitere Aussagen für analytische Betrachtungen möglich sind, beispielsweise:
  • Finanzergebnis zuzüglich Betriebsergebnis (als Differenz aus Erträgen bzw. der Gesamtleistung und betrieblichen Aufwendungen für die Leistung) in der Summe als "Unternehmensergebnis vor Steuern" ebenfalls mit freiwilliger Angabe in der GuV.
Das Finanzergebnis wird in der Gliederung der GuV nicht explizit ausgewiesen. Die Angabe in der Staffelung ist freiwillig.
Praktisch ist es das Ergebnis, was sich außerhalb des eigentlichen Bauprozesses darstellt.
Das Finanzergebnis wird oft auch für Aussagen zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen herangezogen, beispielsweise mit den Intensitäts-Kennzahlen nach folgenden Berechnungen:
■ Anteil des Finanzergebnisses am Unternehmensergebnis vor Steuern:
Finanzergebnis x 100 %___________=........%
Unternehmensergebnis vor Steuern
■ Anteil des Finanzergebnisses am Jahresüberschuss:
Finanzergebnis x 100 %=........%
Jahresüberschuss
Das Finanzergebnis kann sich auch als Verlust darstellen, daraus folgend die ausgewiesenen Kennzahlen mit negativen Aussagen. Ein Verlust liegt meistens dann vor, wenn höheren Zinsaufwendungen weitaus niedrigere Zinserträge gegenüber stehen.
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