Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn wird in Einzelunternehmen und Personengesellschaften für den mitarbeitenden Eigentümer bzw. Gesellschafter in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) angesetzt. Der Maurermeister Müller als Einzelunternehmer erhält kein reguläres Gehalt, sondern macht Gewinnentnahme. Folglich würden – z. B. im Vergleich zu einem Bauunternehmen als GmbH – Anteile in den Personalkosten fehlen und damit geringer sein. Zur vergleichbaren Aussage, auch hinsichtlich der Ansätze für das Kalkulationselement W & G (Wagnis und Gewinn) im Kalkulationsschema für die Baukalkulation, ist ein gedachtes Gehalt mit in die Gemeinverteilung zu veranschlagen.
Für die Berechnung der Höhe des Ansatzes sind folgende Varianten möglich:
  1. Es wird ein Betrag in Höhe des Gehalts einschließlich Sozialkosten eines vergleichbaren Angestellten berechnet.
  2. Grundlage liefert eine vom Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft (RKW) empfohlene Ermittlungsmethode. Sie geht davon aus, dass ein Unternehmen ein Mindestlohn (Sockelbetrag) sowie ein von der betrieblichen Wertschöpfung abhängiger Zusatzbetrag zusteht.
Dieser Betrag erhöht die Personalkosten im Einzelunternehmen in der Kostenrechnung, in gleichem Maße den auf die einzelnen Bauaufträge bzw. Baustellen als Kostenstellen zu verteilenden Gemeinkostenanteil. Wichtig ist die Behandlung des Unternehmerlohns auch für den kalkulatorischen Ansatz des Kalkulationselements – Wagnis und Gewinn – in der Angebotskalkulation bis hin zum Ausweis in den EFB-Preis 221 und 222 (Zeile 2.3). Für eine vergleichbare Wertung, z. B. zur Rentabilität eines Einzelunternehmens - müsste der kalkulatorische Unternehmerlohn auch vom bilanziell ausgewiesenen Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) abgezogen werden.

Beispiel: Bestimmung des kalkulatorischen Unternehmerlohns

Angenommene Ausgangsdaten:

  • Bauunternehmen Müller mit 40 Beschäftigten (Leistungssparten Hoch- und Tiefbau)
  • Jahresumsatz = 4.000.000 € (40 Beschäftigte x 100.000 € je Beschäftigten gemäß Durchschnitt aus dem Betriebsvergleich des Verbandes)
  • Anteil der Stoffkosten ca. 28 % = 1.120.000 €
  • Nachunternehmerleistungen als Anteil vom Umsatz ca. 25 % = 1.000.000 €
  • durchschnittlicher Lohn ( Kalkulationslohn 22,42 €/Stunde x 165 Stunden/Monat = 3.700 €/Monat (Sockelbetrag)
Rechengang:
a)Jahresumsatz4.000.000
./.Stoffkosten./.1.120.000
./.Nachunternehmerleistung./.1.000.000
=Wertschöpfung1.380.000
b)Zusatzbetrag2 x V1.380.000 =1.939
c)Sockelbetrag3.700
+Zusatzbetrag1.939
=Unternehmerlohn monatlich5.639
und im Jahr (x 12)67.668
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