Lohn / Tarif / Rente

Lohnzuschläge (Baugewerbe)

Lohnzuschläge werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Tarif- bzw. Grundlohn auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder tariflicher Vereinbarungen gezahlt. Dafür sind die Regelungen nach dem "Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe)" für die gewerblichen Arbeitnehmer maßgebend. Danach kommen als Lohnzuschläge infrage:
Ist die Zahlung von Lohnzuschlägen vorgesehen, so ist der Betrag mit in die Berechnung des Mittellohns bzw. Kalkulationslohns bei der Angebotskalkulation einzubeziehen. Ein solcher Betrag ist dann Bestandteil des Mittellohns, der in der Pos. 1.1 in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) ausgewiesen wird.
Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können auch für Poliere und Angestellte analog als Gehaltszuschläge mit Bezug auf § Nr. 2 im "Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte)" anfallen. Sie sind bei Zahlung Bestandteil der Gemeinkosten und entsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
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