Lohn / Tarif / Rente

SOKA-Bau Berlin

Die SOKA-Bau Berlin ist eine Sozialkasse des Berliner Baugewerbes mit räumlicher Zuständigkeit im Land Berlin für spezielle Aufgaben anstelle der SOKA-Bau.

Was ist die SOKA-Bau Berlin?

Die SOKA-Bau Berlin ist eine Sozialkasse des Berliner Baugewerbes als Einrichtung der Tarifvertragsparteien-Bauindustrieverband, Fachgemeinschaft Bau Berlin und Landesverband Bauhandwerk sowie der IG BAU des Berliner Baugewerbes – mit räumlicher Zuständigkeit im Land Berlin für bestimmte Aufgaben an Stelle der SOKA-Bau.
Der betriebliche Geltungsbereich richtet sich nach dem BRTV-Baugewerbe. Der persönliche Geltungsbereich betrifft die gewerblichen Arbeitnehmer und gewerblichen Aushilfen unabhängig von der Höhe des Bruttolohns.
Die rechtliche Grundlage liefert der allgemeinverbindliche „Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe“.
Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes übernimmt Aufgaben für den Geltungsbereich des Landes Berlin.
Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes übernimmt Aufgaben für den Geltungsbereich des Landes Berlin. Bild: © f:data GmbH

Welche Leistungen sichert die SOKA-Bau Berlin?

Die SOKA-Bau sichert folgende Leistungen im Zuständigkeitsbereich im Land Berlin:
Weiterhin werden von der Sozialkasse Abgeltungen und Entschädigungen von verfallenen Urlaubsansprüchen direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Der Sozialkasse obliegt als Aufgabe auch die Kontrolle der Einhaltung von tariflichen Regelungen, beispielsweise zum Mindestlohn im Baugewerbe.

Was müssen Bauunternehmen zahlen?

An die SOKA-Bau Berlin sind von den Unternehmen des Berliner Bauwesens monatlich Beiträge als Umlagen zu leisten, aus denen danach die Urlaubsentgelte und Ausbildungskosten finanziert und den Bauunternehmen erstattet werden. Der Einzug erfolgt jedoch aus Vereinfachungsgründen von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK-Bau) bei der SOKA-Bau.
Für das Berliner Bauwesen gelten jedoch eigenständige Beitragssätze, die sich von den Beitragssätzen der SOKA-Bau der Höhe und Zusammensetzung nach unterscheiden. Weiterhin werden die Beitragssätze auch noch differenziert nach den Gebieten Berlin-West und Berlin-Ost.
Folgende Beiträge gelten nach § 18 Abs. 3 im VTV ab 2024 in Prozent (in Klammern vorherige Werte):
2024Berlin-WestBerlin-Ost
Urlaub15,10
(15,20)
15,10
(15,20)
Berufsbildung1,65
(1,65)
1,65
(1,65)
Sozialaufwandserstattung5,70
(5,70)
5,70
(5,70)
ZVK3,20
(3,20)
1,40
(1,10)
Gesamt25,65
(25,75)
23,85
(23,65)

Das ist Grundlage für die Beitragssätze

Grundlage für die Beitragsberechnung an die SOKA-Bau Berlin ist die lohnsteuerpflichtige Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.
Analog wie bei der SOKA-Bau ist auch von den Bauunternehmen in Berlin nach § 17 im VTV ein Beitrag für jeden laut Arbeitsvertrag beschäftigten Angestellten (nicht jedoch für geringfügig Beschäftigte) in Höhe von monatlich 18,00 € zur Finanzierung der Berufsbildung an die Einzugsstelle abzuführen.
Die Zusatzversorgungsbeiträge für die Angestellten und Auszubildenden werden als bemessene Monatsbeiträge („Kopfbeträge“) festgelegt und einbezogen, ausgewiesen unter ZVK-Bau.

Worin unterscheiden sich SOKA-Bau und SOKA-Bau Berlin?

Die Sozialaufwandserstattung im Berliner Bauwesen von 5,7 Prozent der Berechnungsbasis der gewerblichen Arbeitnehmer ist der wesentliche Unterschied der Höhe nach zu den Gesamtbeträgen der SOKA-Bau. Dieser Beitrag wird als Teil des SOKA-Gesamtbeitrags erhoben, und zwar auf Grundlage des § 18 Abs. 3 des VTV. Er wird nur in Verbindung mit den SOKA-Beiträgen für die Berliner Bauunternehmen abverlangt.
Auf Grundlage des "Tarifvertrags über Sozialaufwandserstattung im Berliner Baugewerbe" erstattet die SOKA-Bau Berlin neben Urlaubsvergütungen und Lohnausgleichsbeträgen einen Zuschlag auf die ausgezahlten Beträge als Ausgleich für die von ihr zu leistenden Sozialaufwendungen.
Der Sozialerstattungsbetrag beträgt 45 Prozent auf die ausgezahlten Urlaubsvergütungen, die von Bauunternehmen mit Sitz im Land Berlin gezahlt und / oder aufgrund von Beschäftigungszeiten der gewerblichen Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes außerhalb des Landes Berlin erworben wurden. Bauunternehmen mit Sitz außerhalb von Berlin erhalten aber für Urlaubsvergütungen, die auf Beschäftigungszeiten in Berliner Betrieben zurückgehen, keine Sozialaufwandserstattung.
Bauprofessor-Redaktion
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