Bauleistungen

HVA B-StB – Ausgabe 2019

Das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau- HVA B-StB - Ausgabe August 2019" wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/2019 vom 23. September 2019 bekannt gemacht.
Die vorherige Abfassung - HVA B-StB - Ausgabe 2016 - musste aktualisiert und fortgeschrieben werden, vorrangig mit Bezug und auf Grundlage der Regelungen der VOB 2019. Insbesondere erforderten die neuen Bestimmungen in den Abschnitten 1 und 2 der VOB Teil A eine Anpassung für den Bereich des Bundesfernstraßenbaus. Folglich ist das HVA 2019 seit Erscheinen der Gesamtausgabe der VOB 2019 im Oktober 2019 für den Bundesfernstraßenbau anzuwenden. Empfohlen wird die Anwendung der Neufassung auch für die in den Zuständigkeitsbereichen der Obersten Straßenbaubehörden der Länder liegenden Straßen sowie den kommunalen Bauverwaltungen.
Regelungen über Vergabe und Ausführung von Brückenbauleistungen beinhaltet das HVA B-StB
Regelungen über Vergabe und Ausführung von Brückenbauleistungen beinhaltet das HVA B-StB Bild: © f:data GmbH
Die Neuausgabe des HVA 2019 umfasst wie bisher 3 Teile mit Richtlinientexten sowie Vordrucke, Anlagen und einem Anhang mit Texten. Eine wesentliche Änderung betrifft den Wegfall der Zusätzlichen Vertragsbedingungen – ZVB/E-StB – als bisherigen Bestandteil. Vorherige Bezüge zu ZVB werden in der neuen Ausgabe des HVA nicht mehr angeführt. Soweit Aussagen weiter von Bedeutung sind, wurden sie an anderer Stelle im HVA aktualisiert übernommen bzw. in andere Teile verlagert, zu wesentlichen Aussagen in den Teil 1 des HVA unter Tz. 131 - Besondere Vertragsbedingungen bzw. Tz. 132 - Weitere Besondere Vertragsbedingungen.
Welche weiteren Änderungen und Neuerungen mit der Neuausgabe des HVA 2019 erfolgten, sagt eine in der Anlage zum ASR Nr. 19/2019 gelieferte Zusammenstellung als Fortschreibung gegenüber der vorherigen Fassung aus. Hervorzuheben sind insbesondere folgende aktualisierte und teils neu gefasste Aussagen in der Ausgabe August 2019 in den Vordrucken der Teile 1 bis 3:
  • Aufnahme im Teil 1 von neuen Vordrucken zu „Information Datenschutz“, „Vorzulegende Unterlagen“ und „Vorzulegende Unterlagen Teilnahmewettbewerb“ auf Grundlage gesetzlicher Regelungen,
  • Überarbeiteter Vordruck zur Eignungsleihe und klarere Trennung in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht (Vordrucke 104.1 und 2),
  • Trennung zur „Eigenerklärung Eignung (Vordruck 107)“ nach verpflichtenden Eignungsnachweisen und ergänzenden Nachweisen,
  • Berücksichtigung neuer Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen, der Abgabe von mehreren Angeboten eines Bieters u. a. (Vordrucke 121/122),
  • Angabe und Vereinbarung von Vertragsstrafe nur als Prozentwert (Vordruck 131),
  • Grundsatzregelungen zu Anforderungen an Bautagesberichte (Vordruck 140),
  • Berücksichtigung des neuen Verfahrens als Direktauftrag zu Bauleistungen (Vordruck 200),
  • Anpassung zur Nennung und Wichtung von Zuschlagskriterien (Vordruck 215),
  • Überarbeitete Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen sowie zur vertraulichen Behandlung, z. B. von Unterlagen zur Preisermittlung (Urkalkulation) in Vordruck 240,
  • Regelung zur Vorgehensweise bei verspäteter Zuschlagserteilung (Vordruck 250),
  • Aufnahme einer Regelung zu Bauprodukten und deren Kennzeichnung (Vordruck 310),
  • Überarbeitung der Richtlinientexte zu Sicherheiten, Bürgschaften (Vordruck 370),
  • Aufnahme einer Regelung zur vertragsindividuellen Aufforderung zur förmlichen Abnahme (Vordruck 3100),
  • Überarbeitung des Vordrucks „Abnahme“ bezüglich elektronischer Ausfüllbarkeit und
  • Übertragung in das Kontrollsystem CSBF (Vordruck 3102),
  • Umfangreiche Anpassungen an neue Verwaltungsvorschriften bzw. Nutzungsrichtlinien im Bundesfernstraßenbau.
Die Neufassung des HVA 2019 mit allen Änderungen steht potenziellen Nutzern als PDF-Datei sowie die Vordrucke als ZIP-Dateien kostenlos unter www.bmvi.de zur Verfügung.
Bauprofessor-Redaktion
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