VOB 2012 Zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB ) werden unter diesen Begriffen nähere Erläuterungen gegeben. Alle Teile der VOB wurden neu als Gesamtausgabe „VOB 2012“ herausgegeben. In allen 3 Teilen A, B und C erfolgten Änderung...
Fälligkeit Die Fälligkeit bestimmt einen Zeitpunkt, an dem der Schuldner die vereinbarte Leistung zu erbringen hat bzw. der Gläubiger sie verlangen kann. In erster Linie richtet sich dieser Zeitpunkt nach der Vereinbarung der Vertragsparteien. Fällt der Zeitpun...
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Bei einem VOB-Vertrag , insbesondere zu öffentlichen Bauaufträgen , können die allgemeinen Vertragsbedingungen in der VOB Teil B um "Besondere Vertragsbedingungen" ergänzt werden. Den Bezug liefern § 8a Abs. 2,Nr. 1 und Abs. 4 im Abschnitt 1 (Basispa...
Verzug Als Verzug gilt ein eintretender, eine bestimmte Rechtsfolge auslösender Rechtszustand. Zu unterscheiden ist nach: ... Verzug des Schuldners liegt mit Bezug auf § 286 BGB vor, wenn der Schuldner auf eine Mahnung zur Zahlung des Gläubigers, die nach ...
Fälligkeit der Vergütung Die Fälligkeit einer Vergütung liegt vor, sobald der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers zahlen muss. Für die Vergütung sind maßgebend die Regelungen bei: ... Die Zahlungsfristen zur Fälligkeit leiten sich aus der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie...
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Zusätzliche Vertragsbedingungen sind spezielle Regelungen, die die allgemeinen Vertragsbedingungen ergänzen. Sie präzisieren bestimmte Aspekte der Baumaßnahme. ...
Von Mahnung keine Ahnung?! Was beim Mahnen alles zu beachten ist, erklärt Bernd Drumen von der BREMER INKASSO GmbH. Dabei berücksichtigt er die Terminierung, Formvorschriften und Formulierungen und räumt mit dem Vorurteil auf, dass Mahnen 'gute alte Kunden' verschreckt. ... 09.06.2022