Normen

Allgemeine Regelungen für alle Bauarbeiten

Innerhalb der ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen), die zugleich als DIN-Vorschriften vorliegen und in der VOB, Teil C zusammen gefasst sind, werden in der DIN 18299 (Ausgabe September 2016) die Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art bestimmt.
Die Allgemeinen Regelungen sind von Bedeutung für die ordnungsgemäße Beschreibung von Bauleistungen für einen Bauauftrag nach den Anforderungen in der VOB/A-2016 zu nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich nach § 7 im Abschnitt 1 und analog zu EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 7 EU im Abschnitt 2 und verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 7 VS im Abschnitt 3. Danach ist die Bauleistung vor allem eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Dafür liefern die Allgemeinen Regelungen umfassende Grundlagen. Ihre Berücksichtigung ist vorrangig auch von Bedeutung für eine einwandfreie Baupreisermittlung sowohl für ein Angebot als auch für eventuelle Nachträge.
Hervorzuheben sind besonders die Aussagen in den Abschnitten
Seit der Ausgabe September 2012 enthält die DIN 18299 einen Anhang zu „Begriffsbestimmungen“ zu den ATV. Diese Bestimmungen sind speziell bei der Abrechnung der Bauleistungen nach Aufmaß zu beachten. Im Einzelnen betrifft es Aussagen in den DIN der VOB/C zu:
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