Die Aufwendungen im Bauunternehmen für Arbeitsschutz und -sicherheit umfassen unmittelbar erforderliche Kosten auf Grundlage gesetzlicher Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, beispielsweise für: Arbeitsschutzmittel und -kleidung, Betriebsärzte,
medizinisches und anderes Personal für Arbeitssicherheit,
Arbeitsschutzanforderungen aus dem Winterbau sowie
aus Unfallverhütungsvorschriften verursachte Belastungen.
Bild: © f:data GmbHIn den Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zu den Lohnzusatz- und Gehaltszusatzkosten werden zum Stand: Juli 2020 die Aufwendungen ausgewiesen:
Es können als geschätzte Größenordnung durchschnittlich bundeseinheitlich in West- und Ostdeutschland veranschlagt werden:
250 € im Jahr pro gewerblichen Arbeitnehmer,
130 € im Jahr für Angestellte und
250 € im Jahr für Poliere.
Mit Bezug auf den durchschnittlichen Jahreslohn der gewerblichen Arbeitnehmer, der unterschiedlich hoch in West- und Ostdeutschland ist, lassen sich daraus folgende Anteile für die Aufwendungen zu Arbeitsschutz und –sicherheit als Bestandteil der Lohnzusatzkosten ableiten:
0,78 % für Westdeutschland und
0,82 % für Ostdeutschland.
Der Ansatz kann und wird betrieblich unterschiedlich sein. Deshalb sollte ein betriebsindividueller Ansatz geprüft und in den Berechnungen– beispielsweise für die Lohnzusatzkosten nach der vorliegenden „Kalkulationshilfe“ - angesetzt werden.
In den Berechnungen zur Bestimmung des Zuschlagsatzes für die Gehaltszusatzkosten ist ebenfalls die Belastung für Arbeitsschutz und -sicherheit einzubeziehen, jedoch differenziert für die Angestellten und Poliere. In den Musterberechnungen zum Stand: Juli 2020 werden folgende prozentuale Anteile mit Bezug auf die jeweiligen Jahresgehälter ausgewiesen und angesetzt:
Westdeutschland: 0,23 % für Angestellte und 0,43 % für Poliere
Ostdeutschland: 0,24 % für Angestellte und 0,48 % für Poliere.
Die Anteile werden mit Bezug auf die unterschiedlich hohen Jahresgehälter zwischen den Unternehmen durchaus unterschiedlich sein. Deshalb wären auch wieder eine betriebsindividuelle Prüfung und daraus abgeleitete Ansetzungen zu empfehlen.
Für den arbeitsmedizinisch-sicherheitstechnischen Dienst (ASD) gilt ein Beitragssatz für Baubetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten in der Betreuungsgruppe I ( z. B. für Hochbaubetriebe, angesetzt in den Musterberechnungen zu Lohn- und Gehaltszusatzkosten jeweils mit 0,19 %.