Bauleistungen

Rüstung, Schalung, Verbau (RSV)

Rüstung, Schalung, Verbau kurz RSV umfassen die Bauhilfsstoffe. Sie werden im Gegensatz zu den Einbaustoffen in der Regel mehrfach verwendet und gehen nur wertmäßig, aber nicht stofflich in die Bauleistung ein. Zu ihnen zählen genormte und ungenormte Teile aus Holz, Stahl oder anderen Stoffen.
Verbau an einer Baugrube aus DoppelT-Trägern und Holzbrettern
Verbau an einer Baugrube aus DoppelT-Trägern und Holzbrettern Bild: © f:data GmbH
Kosten für RSV fallen für die Bauleistungen auf den Baustellen an:
  • entweder für die Anmietung von Dritten auf Grundlage der Rechnungen
  • und/oder als Entgelte auf Grundlage der innerbetrieblichen Verrechnung für die betriebseigenen RSV vom Bauhof bzw. Schalbetrieb als Hilfskostenstellen gegenüber den Baustellen.
Genormte RSV-Elemente zum Grubenverbau
Genormte RSV-Elemente zum Grubenverbau Bild: © f:data GmbH
Im Baukontenrahmen der Fassung 2016 (herausgegeben von den Bauverbänden HDB und ZDB) werden RSV innerhalb der Kontengruppe 64 der Kontenklasse 6 (Betriebliche Aufwendungen) angeführt, speziell nach folgender Untergliederung:
  • 641 Kosten des Rüst-, Schal- und Verbaumaterials, Bauhilfsstoffe
    • 641000 Schalung
      • 641010 Schalung Miete
      • 641015 Schalung Reparatur / Reinigung / Verlust
      • 641020 Schalung Ersatzteile (Ankerstäbe, Schwuppmuttern)
    • 641100 Stützen und Rüstungen
    • 641200 Gerüste, Bühnen
      • 641210 Gerüste Miete
      • 641215 Bühnen Miete
      • 641220 Außenaufzug Miete
    • 641400 Verbau
      • 641410 Kanalverbau Miete.
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