HOAI

Instandsetzung von Objekten

Vorschriften zur Instandhaltung von baulichen Objekten werden in verschiedenen Dokumenten angeführt:
  • Nach § 2 Abs. 8 in der HOAI umfasst die Instandsetzung von Objekten alle Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts. Analog zu Sachanlagen sind auch Gebäude als Objekte während ihrer Nutzungsdauer instand zu setzen, um den Zustand des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wieder herzustellen.
  • Instandsetzungskosten sind Bestandteil der Nutzungskosten, die für ein Gebäude in der Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme bis zum Beginn der Beseitigung anfallen. Sie werden als Nutzungskostengruppe (NKG) – 400 – nach der DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau – (bearbeitet und neu gefasst zum Stand: November 2020) geführt. Welche Kostengruppen im Einzelnen zuzurechnen sind, wird unter Instandsetzungskosten für Gebäude ausgewiesen.
Instandsetzungskosten werden in Abhängigkeit von der Gebäudeart und der angesetzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer in sehr unterschiedlicher Höhe anfallen. Wird die Abnutzung eines Gebäudes nicht durch entsprechende Instandhaltung ausgeglichen, dann sind die Instandsetzungskosten als Minderung der kalkulatorischen Abschreibung bei Gebäuden zu behandeln.
Instandsetzung von Objekten
Bild: © f:data GmbH
Wird die Bauplanung zu Grundleistungen für Instandsetzungen von Objekten nach den Regelungen der HOAI (2021) vorgesehen und vereinbart, dann sind für die Ermittlung der Honorare nach HOAI für Instandsetzungen die anrechenbaren Kosten nach HOAI, die Honorarzonen nach HOAI, die Leistungsphasen nach HOAI und die Honorartafeln der HOAI mit Honorarsätzen als „Orientierungswerten“ zugrunde zu legen, denen die Instandsetzungsmaßnahmen zuzuordnen sind. Mit Bezug auf § 12 Abs. 2 HOAI kann für Grundleistungen bei Instandsetzungen von Objekten auch schriftlich vereinbart werden, dass der Prozentsatz für die Objektüberwachung oder Bauoberleitung um bis zu 50 % der Bewertung dieser Leistungsphase höher angesetzt wird.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Instandsetzung von Objekten"

DIN-Norm
Ausgabe 2020-11
Diese Norm gilt für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Nutzungskosten im Hochbau.Sie legt Begriffe und Grundsätze der Nutzungskostenplanung im Hochbau sowie Unterscheidungsmerkmale von Nutzungskosten ...
- DIN-Norm im Originaltext -

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