Baustelle

Bauschutt

Auf kaum einer Baustelle fällt er nicht an: Bauschutt. Welche Materialien genau dazu gehören und wie Sie ihn richtig entsorgen, erfahren Sie hier.

Was ist Bauschutt?

Bauschutt sind die mineralischen Bauabfälle, die bei Abbruch- und Rückbauarbeiten oder beim Neubau von Gebäuden in Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben anfallen.
Bauschutt fällt auch beim Abriss eines Gebäudes an.
Bauschutt fällt auch beim Abriss eines Gebäudes an. Bild: © f:data GmbH

Welche Baumaterialien gehören dazu?

Bauschutt besteht häufig aus Ziegeln, Beton, Putz und anderen Baumaterialien. In Deutschland wird Bauschutt sortiert, getrennt, dokumentiert und recycelt, um ihn wieder für den Bau einsetzen zu können.
In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV vom 10. Dezember 2001 in BGBl. I, S. 3379 und letzte Änderung vom 30. Juni 2020 in BGBl. I, S. 1533) wird die Bezeichnung „Bauschutt“ nicht eigenständig als Abfallart angeführt, jedoch die einzelnen Stoffe als Bau- und Abbruchabfälle im Kapitel 17, beispielsweise als 4-Steller die Abfallgruppe
  • 1701 - Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
Diese Abfallgruppe als typischer Bauschutt bliebe noch zu unterscheiden von dem Baumischabfall z. B. wie Abfallgruppen
  • 1702 - Holz, Glas und Kunststoff
  • 1706 - Dämmmaterial

So trennen Sie Bauschutt richtig

Bauunternehmen als Abfallerzeuger und ggf. die Bauherren als Abfallbesitzer haben die angeführten Bau- und Abbruchabfälle, soweit diese getrennt anfallen, getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen. Als Reglungen hierfür sind die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV vom 18. April 2017 in BGBl. I, S. 896, mit letzter Änderung vom 28. April 2022) sowie die Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bestimmend. Mehr Infos finden sie hier:

Bauschutt muss dokumentiert werden

Über die Getrenntsammlung ist für jede Baustelle als Betriebsstätte eine Dokumentation nach § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 6 GewAbfV aufzustellen und bei behördlichen Kontrollen vorzulegen, wenn der Abfall mehr als 10 m³ umfasst. Details lesen Sie hier:
Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung bezüglich mineralischer Ersatzbaustoffe (als Mantelverordnung vom 9. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2598 zugleich mit Änderungen in der DepV und GewAbfV) in Kraft. Sie stellt u. a. weitere Anforderungen an die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken.
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Zeitansatz: 0,000 h/t (0 min/t)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Goslar

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauschutt"

Auszug im Originaltext aus DIN CEN/TS 1046 (2023-12)
Bauschutt und Verpackungsabfälle sollten in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften und vorzugsweise in getrennten Materialfraktionen gesammelt werden, um eine Wiederverwendung oder ein Recycling zu ermöglichen.ANMERKUNG 1 Bei Bauschutt kann e...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18533-1 (2017-07)
Beim Verfüllen der Baugrube ist das Verfüllgut lagenweise in einer Dicke ≤ 0,3 m einzubringen und zu verdichten. Die Abdichtungsschicht und die Schutzschicht dürfen durch das Verdichten in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden und es dürfen dadur...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18323 (2016-09)
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen und Maßen, wie folgt vorzusehen:0.5.1 Raummaß (m³) für Abtragen, Transportieren und Lagern von Boden auf der Baustelle, Separieren des Aushubs, Aufnehmen, Transportier...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18323 (2023-09)
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen und Maßen, wie folgt vorzusehen:0.5.1 Raummaß (m³) für Abtragen, Transportieren und Lagern von Boden und sonstigen Stoffen auf der Baustelle, Separieren des Aushubs, A...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18915 (2018-06)
Nach dem Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“ enthält Tabelle A.1 Kriterien für das getrennte Abtragen, Lagern, Auftragen und Einbauen des Bodens. Die Kriterien dienen der Abschätzung der Bodeneigenschaften. Die vorliegende Schichtung und Horizontierung ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Nach dem Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“ enthält Tabelle B.1 Kriterien für das getrennte Abtragen, Lagern, Auftragen und Einbauen des Bodens. In Abhängigkeit des Rekultivierungsziels ist eine Bodenverbesserung nach DIN 19731, Tabelle 2, zulässig. Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19731 (2023-10)
Durch Auswertung vorhandener Unterlagen, ggf. in Verbindung mit einer Prüfung vor Ort, ist der für die Bewertung der physikalischen Bodenbeschaffenheit notwendige Untersuchungsumfang festzulegen.Die physikalische Beschaffenheit des zu verwertenden Bo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18323 (2023-09)
0.1.1 Art, Lage, Maße, Beschaffenheit und Tragfähigkeit sowie Begeh- und Befahrbarkeit der abzusuchenden oder zu beräumenden Fläche oder des Gewässergrundes. Georeferenzierte Lagekoordinaten oder Lagepläne.0.1.2 Standortverhältnisse hinsichtlich der ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4226-101 (2017-08)
Rezyklierte Gesteinskörnungen werden aus mineralischen Materialien hergestellt, die zuvor als Baustoffe eingesetzt waren (siehe Definition in DIN EN 12620:2008-07) oder aus ungebrauchten Baustoffen bzw. Bauteilen, die z.B. als Retouren oder Fehlcharg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18196 (2023-02)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Bauschutt"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), auf Baustelle lagernd, l...
Abrechnungseinheit: t

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