Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Deponie

Nach § 3 Abs. 27 KrWG sind Deponien Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen:
  • entweder oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder
  • unterhalb der Erdoberfläche (Untertagedeponien).
Deponien sind allgemein Bauobjekte, die nur der Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle dienen. Sie unterscheiden sich meistens nach Art der Ablagerung von zugelassenen Abfällen, des Gefährdungspotenzials, der dafür erforderlichen technischen Sicherungsmaßnahmen und nach der Abdeckung ihrer Oberflächen.
Zu den Deponien zählen auch betriebsinterne Abfallbeseitigungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen, in denen ein Abfallerzeuger, beispielsweise das Bauunternehmen, die Abfallbeseitigung am Erzeugungsort, d. h. auf der Baustelle, vornimmt. Zu unterscheiden ist jedoch die Deponie gegenüber der Verfüllungen von einem Tagebau zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen.
Über die Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden sollen, werden in den §§ 34 bis 44 KrWG sowie in der DepV spezielle Regelungen getroffen, die jedoch nicht für private Haushaltungen gelten. Weiterhin werden in § 2 der DepV eine Reihe von Begriffsbestimmungen angeführt, u. a. zu Deponieklassen, Deponieabschnitten, Deponiebetreibern, Ablagerungsbereichen und -phasen, Langzeitlagern und Nachsorgephasen.

Rechtliche Regelungen

Regelungen zum Abfall in Verbindung mit der Deponierung gelten die unter Abfallwirtschaft angeführten Vorschriften, insbesondere:
  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG vom 24. Februar 2012 in BGBl. I, S. 212, zuletzt geändert vom 10. August 2021 in BGBl. I, S. 3436), in Kraft seit 1. Juni 2012,
  • die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV vom 27. April 2009 in BGBl. I, S. 900) und Stand vom 30. Juni 2020 sowie
  • weiteren Änderungen zur DepV durch Art. 3 in der Mantel-Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung vom 9. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2598, die ab 1. August 2023 anzuwenden ist, betreffend Einfügung des Abs. 1a in § 6 der DepV bezüglich mineralischer Ersatzbaustoffe.

Planung bei Bauausschreibungen

Bereits bei der Planung und Ausschreibung von öffentlichen Bauaufträgen sind spezifisch zu Bauabfällen (Bau- und Abbruchabfälle sowie Baustellenabfälle) Maßnahmen nach den Regelungen in den Vergabehandbüchern zu beachten, so:
  • zu Hochbaumaßnahmen nach „Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen“ im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) im Anhang 8 und
  • Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau im spezifischen Handbuch HVA B-StB (Ausgabe August 2019) im Teil 3 unter Tz. 3.2 (Nr. 27).
Im Rahmen der Planung von Rückbaumaßnahmen wird die Aufstellung eines Abfallentsorgungskonzepts empfohlen. Dabei sollte mit Bezug auf o. a. Leitfaden (Tz. 4.2) im VHB-Bund schon bei der Ausschreibung von Teilleistungen im Leistungsverzeichnis (LV) vorgesehen werden, dass der Auftraggeber die Deponiegebühren unmittelbar an den Deponiebetrieb bezahlt und Rechnungen bzw. Gebührenbescheide auf den Auftraggeber ausgestellt werden.
Bei Abbrucharbeiten und Rückbauarbeiten sind auch die Regelungen in der ATV DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten in der VOB Teil C zu beachten.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Baupreise zu Deponie

Ermitteln Sie aktuelle, verlässliche Preise zu Bauleistungen für alle Stadt-und Landkreise in Deutschland.

Beispiel
von
39,37 €/t
mittel
42,28 €/t
bis
45,60 €/t
Zeitansatz: 0,000 h/t (0 min/t)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Hof

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Deponie"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), auf Baustelle lagernd, l...
Abrechnungseinheit: t
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere