Kostenlose Kalkulationshilfe
Sicherheitseinbehalt für Vertragserfüllung und Rechnungslegung (nach VOB)
Dafür liefert die Excel-Vorlage eine einfache und praktikable Handhabung. Die gewählte Matrixform ist von Vorteil, wenn bei der Rechnungslegung an den Auftraggeber nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften neben dem Netto- auch der Bruttobetrag sowie die Umsatzsteuer auszuweisen sind. Bei einer Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers erfolgt die Rechnungslegung nur zum Nettobetrag und die Umsatzsteuer bleibt unberücksichtigt.
Der Sicherheitseinbehalt kann vom Auftraggeber bei den Abschlagszahlungen nach zweierlei Art vorgenommen werden, so in der Vorlage nach
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Fall 1 als laufenden Einbehalt von jeder Abschlagsrechnung von jeweils höchstens 10 % nach § 17 Abs. 6 VOB/B bis zur Erreichung der vereinbarten Sicherheitssumme, wenn eine Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen vereinbart wurde,
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Fall 2 als einmaligen Einbehalt nach vereinbartem %-Satz von der Auftragssumme abzüglich Nachlass, jedoch ohne Berücksichtigung eines ggf. vereinbarten Skonto), bei öffentlichen Bauaufträgen nach § 9c Abs. 2 in VOB/A von höchstens 5 % (im Beispiel von 12.805 € von 256.100 € nach Nachlass), wobei bei Netto-Auftragssummen unter 250.000 € auf die Sicherheitsleistung bei Vertragserfüllung verzichtet werden soll.
In die Excel-Vorlage sind zunächst einzutragen
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die bauauftragsbezogenen Angaben (in Zeile 5) zur Auftragssumme, zum vereinbarten Einbehalt, ggf. zum Nachlass und Skonto sowie zur Umsatzsteuer,
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die betriebsindividuellen Summen der kumulierten Abschlagsrechnungen und zur Schlussrechnung (ggf. abweichend von der Auftragssumme - wie im Beispiel von 258.000 € - mit Bezug auf die tatsächlich ausgeführte Bauleistung, z. B. nach Aufmaß bei einem Einheitspreisvertrag).
Nach den Eingaben können die Rechnungsbeträge und Einbehalte nachvollzogen werden. Der folgende Abschnitt verdeutlicht als Vergleich der 2 Fälle die Unterschiede zu den Zahlungsbeträgen und zugleich mit Ihren Wirkungen auf die Liquidität des Bauunternehmens als Auftragnehmer. Die vereinbarte Sicherheitsleistung nach Fall 1 verbessert die Liquidität des Auftragnehmers, demgegenüber ist Fall 2 günstiger für den Auftraggeber.
Im letzten Abschnitt der Excel-Vorlage wird die Aufrechnung zur Schlussrechnung demonstriert.
Für den Rechnungsbetrag in der Schlussrechnung (als Fortschreibung der kumulierten Abschlagsrechnungen) ist von Bedeutung, dass der Umfang
Diese Verfahrensweise entspricht den Anforderungen aus dem Umsatzsteuerrecht (Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft).
Wurde ein Skonto auch zu den Abschlagszahlungen vereinbart und bei der Zahlung berücksichtigt, dann ist zuerst der der gesamte Zahlungsbetrag ohne Skonto (im Beispiel in Zeile 52) auszuweisen und danach die Summe der Skonti von der Schlussrechnungssumme abzuziehen.