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Kostengruppe Grundstück

Kosten des Grundstücks sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 100 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). In der überarbeiteten Fassung wurden die bisherigen Teile DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276-4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und der Anwendungsbereich neu formuliert.
Die Kosten für das Grundstück werden in der Kostengruppe nach DIN 276 als KG 100 in 3 Ebenen nach Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen unterteilt und mit Änderungen gegenüber der vorherigen Gliederung geführt. Die KG 100 umfasst die "Kosten der für das Bauprojekt vorgesehenen Flächen eines oder mehrerer im Grundbuch und im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Grundstücke. Dazu gehören die mit dem Erwerb und dem Eigentum des Grundstücks verbundenen Nebenkosten sowie die Kosten für das Aufheben von Rechten und Belastungen".
Die Gliederung der Zehnerstellen stellt sich nach DIN 276 (2018-12) - einschließlich Anmerkungen - folgendermaßen dar:
110GrundstückswertKaufpreis oder der Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks und ggf. auch grundstücksgleicher Rechte (z. B. Erbbaurecht) als Kosten
120GrundstücksnebenkostenKosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Eigentum des Grundstücks entstehen, z. B. Gebühren für Vermessung, Notar u. a.
130Rechte DritterKosten für das Aufheben von Rechten Dritter, z. B. für das Ablösen dinglicher Rechte.
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Einer-Steller-Positionen sowie von redaktionellen Kommentaren zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Kosten des Grundstücks als KG 100 sind Bestandteil für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach HOAI:
  • des Kostenrahmens nach DIN 276 mit dem Ausweis Grundstückskosten in der ersten Ebene der Kostengliederung (Hunderter-Steller),
  • als Kostenschätzung nach DIN 276 gemäß Leistungsphase 2 der Bauplanung mit Ausweis der Kosten für das Grundstück nach der zweiten Ebene (Zehner-Steller),
  • als Kostenberechnung nach DIN 276 nach Leistungsphase 3 mit Kostengliederung nach der dritten Ebene (Einer-Steller),
  • des Kostenvoranschlags nach DIN 276 mit Ausweis der Kosten nach der dritten Ebene,
  • des Kostenanschlags nach DIN 276 mit Ausweis der Kosten nach den für das Bauprojekt festgelegten Vergabeeinheiten des Kostenvoranschlags,
  • der Kostenfeststellung nach DIN 276 nach Kostengliederung bis zur dritten Ebene bzw. nach der festgelegten Struktur des Kostenanschlags.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostengruppe Grundstück"

DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-04
In dieser Norm sind Bezugseinheiten für Kostengruppen nach DIN 276 festgelegt. Sie dient somit der Kostenplanung, zur Bildung von Kostenkennwerten und dem Vergleich von Bauwerken....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -

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