HOAI

Mitwirkung bei der Vergabe

Mitwirkung bei der Vergabe
Bild: © f:data GmbH
Die Mitwirkung bei der Vergabe von Bauaufträgen ist Inhalt der Leistungsphase 7 nach der HOAI.
Jeweils für die verschiedenen Leistungsbilder nach HOAI sind die Tätigkeiten in der HOAI aufgeführt. Bei der Objektplanung für Gebäude sind nach HOAI folgende Leistungen maßgebend:
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche,
  • Einholen von Angeboten,
  • Prüfen und Wertung von Angeboten einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen,
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten,
  • Kostenanschlag nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen nach der neu bearbeiteten Fassung vom Dezember 2018 (als Zusammenfassung der vorherigen Teile Hochbau und Ingenieurbau),
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Detailliertere Aussagen zu den Leistungen bei der Mitwirkung zur Vergabe, von Anmerkungen zu redaktionellen Kommentaren sowie zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben der DIN 276 werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Mitwirkung bei der Vergabe"

Auszug im Originaltext aus DIN 18299 (2019-09)
Änderungen 2019-09:0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere