Baustelle

Rentabilitätsberatung mit Bauleitern

Eine Abweichung zum operativen Ergebnis für Baustellen bedarf in der Regel einer komplexen analytischen Betrachtung, d. h. einer Baustellenergebnis-Analyse. Daraus sind Maßnahmen abzuleiten, die eine vorgegebene Gewinnerwirtschaftung sichern helfen. Dafür sollten mit den betreffenden Bauleitern Ergebnisdurchsprachen bzw. Rentabilitätsberatungen bzw. Steuerungsgespräche durchgeführt erfolgen. Dabei ist wichtig, dass die wahren Gründe für Ergebnisabweichungen erkannt und nicht durch Rechtfertigungen usw. überlagert werden. Grundlage für die Beratung bilden die vorhandenen Daten aus den Monatsabrechnungen sowie den Unterlagen der Arbeitskalkulation und Baudurchführung.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Rentabilitätsberatungen kann als Beispiel folgende Regelung mit den angeführten Schwerpunkten dienen:
1.Zeitpunkt für die Durchführung:
Die Rentabilitätsrapporte werden vierteljährlich mit jedem Bauleiter in der 2. Hälfte des Monats nach Quartalsende durchgeführt und zwar unter Leitung des Kaufmännischen Leiters und Teilnahme des Oberbauleiters und dem Baukaufmann/der Baukauffrau.
2.Grundlagen für die Durchführung sind:
- die kumulative Abrechnung der Baustellen per Quartalsende im Ausdruck des Baustellenabrechnungsbogens sowie
- ergänzende Aussagen aus der Lohnabrechnung, von innerbetrieblichen Verrechnungen sowie aus dem Einkauf,
- Unterlagen zu den Angebots- und Arbeitskalkulationen einschließlich von Verträgen und Nachträgen sowie
- die Bauablaufpläne und ggf. Zahlpläne zu Abschlagsrechnungen.
3.Schwerpunkte im Rapport:
Gegenstand des Rapports ist primär das erreichte Ergebnis für die im vorausgegangenen Quartal übergebenen bzw. mit Schlussrechnung belegten Bauobjekte bzw. Baustellen und zwar in der Analyse und Wertung zu folgenden Schwerpunkten:
3.1 Leistungserbringung gegenüber der Vertragssumme, von Nachträgen und der vollständigen Erfassung und Abrechnung von Zusatzleistungen sowie auch aus Preisgleitklauseln (Lohn- und Stoffgleitklauseln),
3.2 Kosteninanspruchnahme in den Hauptkostenarten des Abrechnungsbogens (Lohn, Baustoffe, Gerätekosten, Nachunternehmerleistungen) sowie der darauf berechneten Zuschläge (Lohnzusatzkosten) als Gemeinkosten im Ist sowie im Vergleich zum Soll der Angebots- und Arbeitskalkulationen,
3.3 Wirkungen auf Kosten, Leistung und Ergebnis aus Veränderungen zwischen vorgesehenen und tatsächlich realisierten Nachunternehmerleistungen,
3.4 erreichtes Ergebnis in % zur Leistung bzw. Umsatz gegenüber dem kalkulierten Satz für Wagnis und Gewinn,
3.5 Inanspruchnahme der Gesamtlohnstunden im Vergleich zum vorkalkulierten Zeitaufwand, zum Mittellohn und den Lohnnebenkosten je Stunde,
3.6 Weiterhin ist zu prüfen und zu werten:
- Legung von Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung,
- Stand der Beseitigung bei der Abnahme bemängelter Leistungen,
- noch offene Restleistungen,
- weiter zu untersuchende Probleme und ggf. erforderliche Nachkalkulationen.
4.Auswertung der Rapporte:
Über das Ergebnis und die getroffenen Festlegungen im Rapport soll ein Protokoll angefertigt werden. Die Realisierung der Festlegungen ist danach durch den Baukaufmann/die Baukauffrau unter Kontrolle zu nehmen.
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