BW- Kennzahlen

Baustellenergebnis

Das Baustellenergebnis wird als Differenz zwischen Bauleistungen (als hergestellte Leistungen) der Baustelle und den dafür angefallenen Kosten in der Regel monatlich im Rahmen der Baustellenabrechnung ermittelt, und zwar kostenstellenbezogen. Sowohl die eigenen Bauleistungen als auch die von Nachunternehmern erbrachten Bauleistungen werden im Wertausdruck (vereinbarte Preise, jedoch ohne Umsatzsteuer) herangezogen. Auch für die in den betreffenden Abrechnungperioden angefallenen unfertigen Bauleistungen gilt der Wertausdruck.
Zu den Kosten erfolgen die Erfassung und der Ausweis in der Regel differenziert nach Kostenarten nach den betrieblichen Anforderungen. Innerhalb der Kosten werden auch die den Baustellen aus der innerbetrieblichen Verrechnung zu belastenden Leistungen aus den Hilfskostenstellen (z. B. Bauhof, Lkw-Fuhrpark u. a.) sowie den Gemeinkosten aus den Leistungs- und Verwaltungskostenstellen erfasst.
Das Baustellenergebnis stellt praktisch das "operative" Ergebnis der Baudurchführung auf der Baustelle dar. Besondere Anforderungen aus der Bewertung, wie sie zum Jahresabschluss im Rahmen der Unternehmensrechnung - beispielsweise für die unfertigen Bauleistungen als Bewertung zu Herstellungskosten und der Berücksichtigung von Rückstellungen für drohende Verluste - Berücksichtigung finden müssen, sind beim Baustellenergebnis nicht vorrangig von Bedeutung.
Für einen aussagfähigen Ausweis des Baustellenergebnisses und für die Beurteilung des zwischen Soll und Ist ggf. abweichenden Ergebnisses ist es jedoch sehr wichtig, dass die Kosten nur solche Positionen enthalten, die sich auf den abgerechneten Zeitraum beziehen. Dafür bedarf es einer eindeutigen Abgrenzung der Kosten für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zum Abrechnungsstichtag. Die Aufgabe besteht im richtigen, d. h. periodengerechten Ausweis der Kosten. Die Kosten müssen der Periode zugeordnet sein, in der sie für die Leistung verursacht wurden und auch tatsächlich entstanden sind. Von der Exaktheit der Kostenabgrenzungen wird die Echtheit des Baustellenergebnisses für die jeweilige Abrechnungsperiode beeinflusst.
Ist die Baumaßnahme abgeschlossen und wurde nur diese auf der Baustelle ausgeführt, stellt sich das Baustellenergebnis nach Schlussrechnungslegung zugleich als Ergebnis aus Absatz (Verkauf) der Bauleistungen dar.
Zu beachten ist weiterhin, dass ein Baustellenergebnis auch durch das Ergebnis aus Fremdleistungen, insbesondere aus in Anspruch genommenen Leistungen der Nachunternehmer, als Differenz zwischen den Nachunternehmerleistungen und den dafür durch das Bauunternehmen vom Auftraggeber erzielbaren Erlösen beeinflusst werden kann.
Für baubetriebswirtschaftliche Beurteilungen sowie im Rahmen des Baustellen-Controllings sind Aussagen von Interesse, die sich aus Beziehungskennzahlen ableiten, beispielsweise die Kennzahl Gewinnrate nach der Beziehung:
Gewinnrate=Baustellenergebnis im Monatx 100 %=...... %
Bauleistung im Monat
Als Bezugsgröße der Bauleistung kann entweder die eigene Bauleistung, die mit den eigenen Arbeitnehmern hergestellt wird, oder die Gesamtbauleistung einschließlich von Leistungen der einbezogenen Nachunternehmer und von sonstigen Fremdleistungen herangezogen werden.
Wird die Baumaßnahme durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ausgeführt, wird anstelle des Baustellenergebnisses das "ARGE-Rohergebnis " betrachtet. Es unterscheidet sich inhaltlich vom Baustellenergebnis dadurch, dass in den erfassten Kosten und ausgewiesenen Leistungen bzw. Erträgen der ARGE auch Positionen von neutralem Aufwand und neutralen Erträgen einbezogen werden.
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