Baurecht / BGB

Teilabnahme

Grundlagen und Inhalt der Teilabnahme

Eine Teilabnahme ist eine besondere Abnahmeform. Sie kann bei allen Bauvertragsformen vereinbart werden, so bei einem:
Bei einer Teilabnahme handelt es sich um eine echte Abnahme in sich abgeschlossener Teile der Leistung mit allen rechtlichen Folgen, wie Beginn der Frist für Mängelansprüche u. a. Auch ist daraufhin eine Teilschlussrechnung als Voraussetzung für eine Vergütung zu stellen.

Voraussetzung von abgeschlossenen Teilen

Als in sich abgeschlossene Teile für eine Teilabnahme gelten Teilleistungen zum Bauwerk im Sinne selbstständiger Bauteile und Bauabschnitte, die als solche:
  • für sich auch gebrauchsfähig und nutzbar sind, d. h. auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden können,
  • nach allgemeiner Verkehrssitte als selbstständig anzusehen und
  • mängelfrei sind.

Teilabnahme bei einem VOB-Vertrag

Das Bauunternehmen als Auftragnehmer kann vom Auftraggeber (AG) als Bauherrn bei einem VOB-Vertrag eine Teilabnahme verlangen. Da die Abnahme immer eine vom Auftraggeber vorzunehmende Aufgabe ist, wird er dem Verlangen des Auftragnehmers nicht nachkommen, wenn:
  • im Bauvertrag keine gebrauchsfähigen Teilabschnitte festgelegt wurden oder
  • die Nutzbarkeit noch nicht gegeben ist oder
  • wesentliche Mängel mit Bezug auf § 12 Abs. 3 VOB/B vorliegen.
Teilabnahme - Regelungen in VOB/B und BGB
Bild: © f:data GmbH
Im letzteren Fall wird die Verweigerung der Teilabnahme bis zur Beseitigung der vorliegenden wesentlichen Mängel erfolgen.
Kommt der Auftraggeber jedoch dem Verlangen des Auftragnehmers zu einer Teilabnahme nach, wird er gewöhnlich einen Termin vorschlagen.

Teilabnahme nach BGB

Ein Bauwerk kann nach Teilen bestimmt werden. Dann ist nach § 641 Abs. 1 BGB auch die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.
Nach dem geltenden Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 wird das Recht einer Teilabnahme nach § 650s BGB auch bei einem Architekten- und Ingenieurvertrag eingeräumt. Danach können die Architekten und Ingenieure als Unternehmer und Bauplaner ab der Abnahme der letzten Leistung des oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme, der von ihnen bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Teilabnahme"

Auszug im Originaltext aus DIN 4109-5 (2020-08)
Die maximal zulässigen Schalldruckpegel der von gebäudetechnischen Anlagen emittierten und auf schutzbedürftige Räume einwirkenden Geräusche sind aus Tabelle 5 zu ersehen.Nutzergeräusche (z.B. Aufstellen eines Zahnputzbechers auf einer Abstellplatte,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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