Baustelle

Angaben zur Baustelle

In einer Leistungsbeschreibung sind besonders auch Angaben zur Baustelle anzugeben. In der VOB Teil C sind in der DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (Ausgabe September 2016) – unter Tz. 0.1 jene Angaben zur Baustelle aufgeführt, die allgemein sowie nach den Erfordernissen des Einzelfalls berücksichtigt werden sollen, beispielsweise:
  • Umgebungsbedingungen und Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle,
  • Für den Verkehr frei zu haltende Flächen auf der Baustelle,
  • Baugrund und seine Tragfähigkeit,
  • Bekannte und vermutete Hindernisse auf der Baustelle,
  • Lage, Art und Anschlusswerte für Medienanschlüsse,
  • Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Darüber hinaus sehen die DIN für die jeweiligen Gewerke wie z. B. DIN 18330 – Mauerarbeiten (Ausgabe September 2016) – ebenfalls jeweils unter der Tz. 0.1 in der VOB, Teil C die gewerks- bzw. bauarbeitenspezifischen Angaben zur Baustelle für die Beachtung in der Leistungsbeschreibung vor.
Handelt es sich um Baumaßnahmen des Straßen- und Brückenbaus, so sollten die Anforderungen im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" berücksichtigt werden. So wird im Teil 1 - Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen - unter Tz. 1.4 - Leistungsbeschreibung - Nr. 10 eine Gliederung mit zu beachtenden Angaben zur Baustelle im Straßenbau aufgeführt.
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