Baurecht / BGB

Beistellungen

Werden dem Bauunternehmen als Auftragnehmer und Leistungserbringer Güter (z. B. Stoffe, Baumaschinen und Geräte u. a.) und/oder Dienstleistungen kostenlos vom Bauherrn bzw. Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt, wird allgemein von Beistellungen gesprochen. Der Bauunternehmer als Empfänger erhält keine Lieferung bzw. Leistung, hat die Beistellung aber in der Regel für die von ihm zu erbringende Bauleistung einzusetzen und selbst von der vereinbarten Leistung bzw. Vergütung in Abzug zu bringen. Die Beistellung gelangt nicht in die Verfügungsgewalt des Auftragnehmers und kann folglich auch nicht als Gegenleistung angesehen werden. Die Beistellung wird auch nicht wieder an den Auftraggeber zurückgeliefert.
Im Baugewerbe stellen sich Beistellungen in verschiedenen Formen dar:
  • Beistellungen durch den Auftraggeber an das Bauunternehmen evtl. für Einbaustoffe und Bauteile, näher erläutert unter Beistellungen zu Stoffen vom Bauherrn. Oft werden auch die Betriebsstoffe "Baustrom und Bauwasser" vom Auftraggeber bereitgestellt und dazu im Bauvertrag ein pauschaler Prozentsatz (z. B. 0,3 bis 0,8 % von der Auftragssumme) vereinbart. Bei kostenloser Beistellung erfolgt dann in der Rechnungslegung des Bauunternehmens an den Bauherrn ein Abzug der wertmäßigen Beistellung.
  • Beistellungen durch den General- bzw. Hauptunternehmer (HU) gegenüber Nachunternehmern ggf. für Einbaustoffe, aber evtl. auch für Gebrauchsstoffe wie Vorhalte- und Rüstmaterial, Betriebsstoffe wie Baustrom und Bauwasser, Baumaschinen und Geräte, Leistungen für den Winterbauschutz, Sicherungsmaßnahmen u. a., näher erläutert unter Beistellungen gegenüber Nachunternehmern. Meistens werden hierzu im Nachunternehmervertrag ebenfalls vereinbarte Prozentsätze mit Bezug auf die Auftrags- bzw. Abrechnungssumme oder in Form gewerkebezogener Prozentsätze beispielsweise für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser vereinbart. Bei der Rechnungslegung ist die wertmäßige Beistellung im Rechnungsumfang in Abzug zu bringen.
  • Beistellungen gegenüber einer Normal-ARGE von den an der Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) beteiligten Bauunternehmen als Gesellschafter, beispielsweise als Beistellung von Personal an die Normal-ARGE, aber auch von Baumaschinen und Geräten, von Einbau- und Gebrauchsstoffen und ggf. Transportleistungen als bauspezifische Beistellungsformen. Die Beistellungen gegenüber einer Normal-ARGE gelten nicht als werkvertragliche Bauleistungen. Von den an der ARGE beteiligten Bauunternehmen erfolgt an die Normal-ARGE eine Rechnungslegung mit Umsatzsteuer. Die Normal-ARGE ist nicht Steuerschuldner nach Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Beistellungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18382 (2023-09)
Historische Änderungen:0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken.0.2.3...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18385 (2016-09)
Historische Änderungen:Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Beistellen von Montagehilfen und bauseits einzubauenden Verankerungselementen.4.1.2 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eige...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18382 (2019-09)
Änderungen 2019-09:0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken.0.2.3 Anz...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 28013 (2012-06)
Für gewölbte Böden nach dieser Norm gelten folgende Beziehungen (siehe Bild 1): ... ... Die Tangentenlinie (Referenzlinie) ist der Übergang vom gewölbten Teil zum zylindrischen Bord.Bei der Bestellung kann die Kennzeichnung der Referenzlinie verein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2023-09)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt.2.1 Allgemeines2.1.1 Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung der Kabel, Schutzrohre,...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18322 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt:Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt.2.1 Allgemeines2.1.1 Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung der ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18384 (2019-09)
Änderungen 2019-09:0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Außenwände und Decken.0.2....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18351 (2023-09)
0.2.1 Schutz von benachbarten Grundstücken, Bauwerken, Bau- oder Anlagenteilen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen.0.2.2 Schutz von Bau- oder Anlagenteilen anderer Unternehmer.0.2.3 Einteilung, Lage und Maße der Bereiche A bis E der unterschied...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18334 (2023-09)
0.2.1 Art, Beschaffenheit, Festigkeit sowie Ebenheit des Untergrundes, z. B. Unterlage, Unterbau, Tragschicht, Tragkonstruktion.0.2.2 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung sowie Vorfertigungsgrad herzustellender Bauteile oder zu bearbeitende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18334 (2016-09)
Historische Änderungen:0.2.1 Anzahl, Art, Lage, Maße, Stoffe und Ausbildung sowie Vorfertigungsgrad herzustellender Bauteile oder zu bearbeitender Flächen, insbesondere Überlängen und besondere Querschnitte, Überhöhungen bei Brettschichtholz. Art des...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Beistellungen"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Stoffe und Bauteile werden vom AG beigestellt für sämtliche Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses, Übergabeort Baustelle....
Abrechnungseinheit:

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