Baurecht / BGB VOB kein „Rundum-Sorglos-Paket“: Vorsicht bei der Vertragsgestaltung! Die VOB Teil B ist kein „Rundum-Sorglos-Paket“, sondern setzt viele vertragliche Regelungen lediglich voraus. Vertragsstrafen, Sicherheiten und Skonto müssen ausdrücklich vereinbart werden, da die VOB Teil B nur deren Ausgestaltung im Detail regelt. Fehlen solche Vereinbarungen, drohen finanzielle Nachteile. 30.04.2026
Baurecht / BGB Bedenkenhinweis richtig setzen – sonst droht volle Haftung Prüfungs- und Hinweispflichten sind für Unternehmer ein rechtlicher Brennpunkt – und oft entscheidend für die eigene Haftungsfreistellung. Die Anwältin für Bau- und Architektenrecht Melanie Bentz erläutert, wann ein Bedenkenhinweis nötig ist und warum die richtige Adressierung über Haftung oder Entlastung entscheidet. 25.11.2025
Baurecht / BGB Vorsicht bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe Vertragsstrafenklauseln müssen klar und verhältnismäßig formuliert sein. Das neue BGH-Urteil erfordert eine Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender Verträge. Worauf konkret zu achten ist, erläutert die Anwältin für Bau- und Architektenrecht Melanie Bentz. 02.07.2025