Versicherung

Insolvenzgeldumlage

Wenn ein Bauunternehmen zahlungsunfähig ist, erhalten die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer ein Insolvenzgeld als Ausgleich für ausgefallenen Lohn bzw. Gehalt.

Was ist die Insolvenzgeldumlage?

Die Insolvenzgeldumlage dient zum Ausgleich von ausgefallenem Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer sowie von ausgefallenem Gehalt von Angestellten und Poliere in den letzten drei Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses.

Höhe der Insolvenzgeldumlage

Die Bauunternehmen als Arbeitgeber finanzieren das Insolvenzausfallgeld durch Zahlung einer monatlichen Umlage, auch als U3-Umlage bezeichnet, im Ausgleichsverfahren. Die Umlage ist vom Arbeitgeber zusammen mit den Beiträgen zur Sozialversicherung monatlich an die gesetzlichen SV-Träger abzuführen. Das Insolvenzgeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Insolvenz aus.
Ist ein Bauunternehmen insolvent, sorgt die Insolvenzgeldumlage dafür, dass Arbeitnehmer Insolvenzgeld als Ausgleich für ausgefallenen Lohn bzw. Gehalt erhalten.
Ist ein Bauunternehmen insolvent, sorgt die Insolvenzgeldumlage dafür, dass Arbeitnehmer Insolvenzgeld als Ausgleich für ausgefallenen Lohn bzw. Gehalt erhalten. Bild: © f:data GmbH
Die Insolvenzgeldumlage war im letzten Jahrzehnt oft jährlich unterschiedlich hoch nach der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung vorbestimmt. Sie schwankte zwischen 0,1 bis 0,15 % bzw. in € je 100 € Lohnsumme. Basis für die Umlage ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten.

So wird die Insolvenzgeldumlage in der Kalkulation berücksichtigt

Die Insolvenzgeldumlage zählt zu den gesetzlichen Sozialkosten im Baugewerbe. Sie ist also Bestandteil der Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer und wird mit dem Kalkulationslohn im Baupreis kalkuliert.
In den jährlichen Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zur Bestimmung des Zuschlagssatzes für die Lohnzusatzkosten in Unternehmen des Bauhauptgewerbes wird die Insolvenzgeldumlage in der Position 2.2.1.7 ausgewiesen, ebenso in den aufrufbaren Kalkulationshilfen im Bauprofessor zu Lohnzusatzkosten der Tarifgebiete West- und Ostdeutschland zur jeweiligen Höhe.
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Eine betriebsindividuelle Prüfung zum Ansatz erübrigt sich zur gesetzlichen Vorgabe. Mit den Kalkulationshilfen sowie auch in der Kalkulationssoftware „nextbau“ kann unmittelbar eine Berechnung des Zuschlagssatzes für die Lohnzusatzkosten vorgenommen werden.
Analog zu den Lohnzusatzkosten erfolgt auch bei den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere ein Ansatz in € je 100 € Gehaltssumme. Bei der Angebotskalkulation wird der Ausweis in der Regel innerhalb der Gemeinkosten berücksichtigt.
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