Bauplanung

Kostengruppe Finanzierung in DIN 276

Kosten der Finanzierung sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 800 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). In der neuen Ausgabe wurden die bisherigen Teile DIN 276 - 1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276 - 4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und die Finanzierungskosten aus der vorherigen KG 700 - Baunebenkosten herausgenommen und als KG 800 - Finanzierung selbstständig aufgenommen.
Die Kosten der Finanzierung werden in der KG 800 - wie auch in allen Kostengruppen nach DIN 276 - in 3 Ebenen nach Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen unterteilt. Die KG 800 umfasst die "Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts bis zum Beginn der Nutzung anfallen".
Die Gliederung der Zehnerstellen stellt sich nach DIN 276 (2018-12) - einschließlich Anmerkungen - folgendermaßen dar:
810FinanzierungsnebenkostenKosten für die Finanzplanung und die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, Gerichts- und Notariatsgebühren für die mit der Finanzierung verbundenen Eintragungen und Löschungen im Grundbuch
820FremdkapitalzinsenZinsen für das zur Finanzierung beschaffte Fremdkapital bis zum Beginn der Nutzung
830EigenkapitalzinsenKalkulatorische Zinsen für das zur Finanzierung eingesetzte Eigenkapital bis zum Beginn der Nutzung
840BürgschaftenGebühren für Zahlungsbürgschaften
890Sonstige Finanzierungskosten
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Einer-Steller-Positionen sowie redaktionelle Kommentare zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Kosten für die Finanzierung als KG 800 sind Bestandteil für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach HOAI:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kostengruppe Finanzierung in DIN 276"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Für Kostenkennwerte der Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach Tabelle 1 wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 2 anzuwenden. Soweit nicht unter Abschnitt 6.3 und Tabelle 3 sowie unter Abschnitt 6.4 und Tabe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
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- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-3 (2005-04)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Die in der Spalte „Anmerkungen“ dieser Tabelle aufgeführten Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben sind Beispiele für die jeweilige Kostengruppe. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Tabelle 1 — Kos...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Sie sieht drei Ebenen vor, die durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet sind.In der ersten Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende acht Kostengruppen gegliedert: 100 G...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Die Kostengruppen 300 und 400 können zu Bauwerkskosten (siehe Abschnitt 3.12) zusammengefasst werden.Die bei Kostenermittlungen anzuwendende Gliederungstiefe bzw. die zu wählende Ebene der Kostengliederung richtet sich nach den für die jeweilige Stuf...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.2.1 ZweckKostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
4.3.1 AllgemeinesIn 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt.Bei den Kostenermittlungen in 4.3.2 bis 4.3.4 und 4.3.7 (Kostenrahmen, Kostenschätzung, K...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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