Bauplanung

Kostengruppe Finanzierung in DIN 276

Kosten der Finanzierung sind Bestandteil der Baukosten als Investitionskosten eines Bauprojekts. Grundlage für die Aufbereitung in der Bauplanung liefert die Kostengruppe (KG) 800 nach DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018). In der neuen Ausgabe wurden die bisherigen Teile DIN 276 - 1 (Teil 1: Hochbau, Dezember 2008) und DIN 276 - 4 (Teil 4: Ingenieurbau, August 2009) zu einer Norm zusammengefasst und die Finanzierungskosten aus der vorherigen KG 700 - Baunebenkosten herausgenommen und als KG 800 - Finanzierung selbstständig aufgenommen.
Die Kosten der Finanzierung werden in der KG 800 - wie auch in allen Kostengruppen nach DIN 276 - in 3 Ebenen nach Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen unterteilt. Die KG 800 umfasst die "Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts bis zum Beginn der Nutzung anfallen".
Die Gliederung der Zehnerstellen stellt sich nach DIN 276 (2018-12) - einschließlich Anmerkungen - folgendermaßen dar:
810FinanzierungsnebenkostenKosten für die Finanzplanung und die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, Gerichts- und Notariatsgebühren für die mit der Finanzierung verbundenen Eintragungen und Löschungen im Grundbuch
820FremdkapitalzinsenZinsen für das zur Finanzierung beschaffte Fremdkapital bis zum Beginn der Nutzung
830EigenkapitalzinsenKalkulatorische Zinsen für das zur Finanzierung eingesetzte Eigenkapital bis zum Beginn der Nutzung
840BürgschaftenGebühren für Zahlungsbürgschaften
890Sonstige Finanzierungskosten
Detailliertere Aussagen und Anmerkungen zum Inhalt der Einer-Steller-Positionen sowie redaktionelle Kommentare zu Änderungen gegenüber vorherigen Ausgaben werden im Baunormenlexikonuntersetzt und sind dort aufrufbar.
Die Kosten für die Finanzierung als KG 800 sind Bestandteil für die Kostenermittlung nach DIN 276 im Rahmen der Bauplanung nach HOAI:
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