Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kostenverlagerung

Wenn in einem Angebot einzelne Einheitspreise (EP) niedriger als eigentlich kalkuliert, d. h. praktisch „abgepreist“ ausgewiesen wurden, dann liegen meistens Kostenverlagerungen vor. Einzelne Kostenfaktoren sind nicht auf den speziellen Einheitspreis, sondern auf die Einheitspreise anderer Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) verteilt worden. Die Summe der umgelegten Kostenfaktoren kann durchaus sachlich richtig sein, nur die Verteilung auf die einzelnen Einheitspreise erfolgt unterschiedlich hoch. Unwichtig ist dabei aber, ob und bei welchen Positionen sowie in welchem Maße zu niedrige Einheitspreise durch zu hohe Preise in anderen Positionen kompensiert werden.
Für die Wertung von Angeboten ist es aber wichtig, dass der kalkulierte Preis auch der entsprechenden Leistung in der Ausschreibung entspricht bzw. die jeweilige Leistungsposition auch mit dem tatsächlichen Einheitspreis ausgewiesen wird. Einheitspreise mit Kostenverlagerungen entsprechen nicht den geforderten EP im Sinne von § 13 Abs. 1, Nr. 3 in VOB Teil A. Für die Aufklärung sollten die Aussagen in den ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) 221 bzw. 222 nach VHB-Bund (Ausgabe 2017) und Formblatt 223 zur Aufgliederung der kalkulierten Einheitspreise sowie eine ggf. hinterlegte Urkalkulation herangezogen werden.
Kosten- und in der Folge Preisverlagerungen treten oft in Verbindung mit den Leistungen für die Baustelleneinrichtung (BE) auf. Oft werden Vorhaltekosten für Baumaschinen und Geräte innerhalb der BE kalkuliert und nicht unmittelbar den Kosten und EP einzelner Leistungspositionen zugeordnet, wenn beispielsweise Leistungsgeräte sowohl für Leistungen in der BE als auch für Gewerkeleistungen zum Einsatz kommen. Durch eindeutigere Ausschreibung von Leistungen der BE als Vorgabe durch den Auftraggeber im LV kann von vornherein mehr Klarheit erreicht werden.
Kostenverlagerungen mit der Folge von unangemessen niedrigen Einheitspreisen für Teilleistungen (z. B. Euro- oder Cent-Preise) in Angeboten können auch ein Anzeichen für eine unzulässige Mischkalkulation sein. Es liegt evtl. sogar eine Kalkulation von Spekulationspreisen vor.
Liegen solche Vermutungen nahe, ist vom Bieter eine schriftliche Erklärung über die Kostenanteile der EP und die Offenlegung der Kalkulationsunterlagen zu verlangen. Dies sieht auch die Richtlinie 321 – Prüfungsvermerk, Prüfungs- und Wertungsübersicht – für öffentliche Aufträge VHB-Bund (Ausgabe 2017) unter Tz. 3.3.2 vor. Legt der Bieter nachvollziehbar dar, dass er die Markt- und Wettbewerbssituation für seine Preisbildung effektiv genutzt hat (z. B. durch günstigen Materialeinkauf, Verwertung von Abbruchmaterial und Erdaushub), dann liegt ein wirtschaftliches Angebot vor. Eine analoge Aussage wird auch zu Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau im spezifischen Vergabehandbuch HVA B-StB im Teil 2 unter Tz. 2.4 . Prüfung und Wertung der Angebote - (Nr. 41 bis 47).
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Mischkalkulation
Was ist eine Mischkalkulation? Bei einer Mischkalkulation (synonym auch als Ausgleichskalkulation bezeichnet) werden im Angebot für eine ausgeschriebene Baumaßnahme die Einheitspreise (EP) einiger Leistungspositionen aus unternehmerischen Erwägungen ...
Null-Einheitspreise
Null-Einheitspreise können durchaus, aber müssen nicht unrealistische oder unvollständige Preisangaben in einem Angebot darstellen. Eine Angabe von Null-Euro für einen Einheitspreis (EP) stellt auch eine Preisangabe dar. Im Allgemeinen erscheint ein ...
Preisverlagerungen
Für die Wertung von Angeboten ist es wichtig, dass die kalkulierten Einheitspreise (EP) auch den entsprechenden Leistungen in der Ausschreibung entsprechen bzw. die jeweilige Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV) auch mit dem tatsächliche...
Unterkostenpreise
Liegen zu einem Angebot unangemessen niedrige Einheitspreise (EP) für Teilleistungen (z. B. Euro- oder Cent-Preise) vor, wird oft von Unterkostenpreisen gesprochen. Sie können Kostenverlagerungen in der Kalkulation und ggf. eine unzulässige Mischkal...
Niedrigpreisangebot
Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Einem Bieter steht es frei, wie er für die einzelnen Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) die Einheitspreise (EP) kalkuliert. Ob Kosten v...
Preisaufklärungen
Eine Aufklärung zum Inhalt und zu Preisen in Angeboten darf der Auftraggeber von Bietern bzw. Bewerbern nach Öffnung von Angeboten verlangen. Grundlagen liefern für öffentliche Bauaufträge Regelungen in: der VOB Teil A bei nationalen Ausschreibungen...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere