Neubeginn der Verjährung Für Vergütungsforderungen zu erbrachten Bauleistungen endet nach § 195 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Neubeginn (früher als Unterbrechung bezeichnet) einer Verjährung von An...
Hemmung einer Verjährung Die Hemmung einer Verjährung von Ansprüchen bewirkt, dass der Zeitraum während der Hemmung nicht in die regelmäßige Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist verlängert sich nach § 209 BGB also um die Dauer der Hemmung zu der im BGB ...
Verjährung von Ansprüchen Das Verjährungsrecht wurde im BGB mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am ab 2002 neu geregelt: ... Ausnahmen zur regelmäßigen Verjährung - detaillierter aufgeführt unter Verjährungsfristen - gibt es beispielsweise bei : ... Bei der Verjähru...
Mängelanspruchsfristen Mängelansprüche sind Rechte des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, wenn Bauleistungen Fehler aufweisen. Die Ansprüche auf angezeigte oder gerügte Mängel gelten nur innerhalb bestimmter Fristen. ...
Mängelansprüche Der Auftragnehmer muss dem Bauherrn als Auftraggeber seine Leistungen mängelfrei übergeben. Das gilt während der Bauausführung, bei der Abnahme und innerhalb der Mängelanspruchsfrist. ...
Schlusszahlung nach VOB Die Schlusszahlung deckt den verbleibenden Betrag für die erbrachte Leistung ab, soweit nicht bereits Teilzahlungen erfolgt sind. ...
Verjährungsverlängerung per Rüge via WhatsApp? Die VOB Teil B enthält einige Abweichungen vom BGB – teils zum Vorteil für den Auftraggeber, teils für den Auftragnehmer. Eine der wichtigsten Abweichungen in der Baupraxis ist die Verlängerung der Verjährungsfrist durch eine Mängelrüge gemäß § 13 Ab... 18.06.2024
Wann Kündigungsregeln der VOB/B unwirksam sein können Die AGB-Kontrolle von Regelungen der VOB/B ist von entscheidender Bedeutung für Bauverträge. Der BGH hat nun festgestellt, dass die Kündigungsregel der § 8 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 7 VOB/B den Auftragnehmer benachteiligt und daher unwirksam ist. ... 07.05.2024