Neubeginn der Verjährung Für Vergütungsforderungen zu erbrachten Bauleistungen endet nach § 195 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Neubeginn (früher als Unterbrechung bezeichnet) einer Verjährung von An...
Hemmung einer Verjährung Die Hemmung einer Verjährung von Ansprüchen bewirkt, dass der Zeitraum während der Hemmung nicht in die regelmäßige Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist verlängert sich nach § 209 BGB also um die Dauer der Hemmung zu der im BGB ...
Verjährung von Ansprüchen Das Verjährungsrecht wurde im BGB mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am ab 2002 neu geregelt: ... Ausnahmen zur regelmäßigen Verjährung - detaillierter aufgeführt unter Verjährungsfristen - gibt es beispielsweise bei : ... Bei der Verjähru...
Mängelanspruchsfristen Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist zeitlich begrenzt und richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die Regelfrist richtet sich nach § 634a Abs. 1 BGB und ist dort mit 5 Jahren für Bauwerke bestimmt. Fehlt eine Vereinbarung, dann ...
Objektbetreuung Die Objektbetreuung ist zusammen mit der Dokumentation Inhalt der Leistungsphase 9 in der HOAI . Für die verschiedenen Leistungsbilder sind die Aufgaben in der HOAI beschrieben. Für die Objektplanung von " Gebäuden und Innenräumen" umfassen die Grun...
Einrede zur Verjährung Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 gilt einheitlich für alle Werklohnforderungen gemäß § 195 BGB eine dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist . Der Beginn der Verjährung setzt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres ein, in de...
Verjährungsfristen einseitig verlängern? Die drohende Verjährung des Anspruchs auf Nacherfüllung führt in der Praxis oft zu Problemen. Wie die Parteien die Verjährungsfrist gestalten oder der Besteller sie sogar einseitig verlängern kann, verrät der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,... 04.07.2023
Verjährungsverlängerung per Rüge via WhatsApp? Die VOB Teil B enthält einige Abweichungen vom BGB – teils zum Vorteil für den Auftraggeber, teils für den Auftragnehmer. Eine der wichtigsten Abweichungen in der Baupraxis ist die Verlängerung der Verjährungsfrist durch eine Mängelrüge gemäß § 13 Ab... 18.06.2024
Wann Kündigungsregeln der VOB/B unwirksam sein können Die AGB-Kontrolle von Regelungen der VOB/B ist von entscheidender Bedeutung für Bauverträge. Der BGH hat nun festgestellt, dass die Kündigungsregel der § 8 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 7 VOB/B den Auftragnehmer benachteiligt und daher unwirksam ist. ... 07.05.2024