Der Bauprofessor erklärt:

Vorgewerke in Verzug: Vertragsstrafe abzuwenden?

Vorgewerke in Verzug: Vertragsstrafe abzuwenden?
Der Auftragnehmer gerät mit seinem Bauwerk in Verzug. Er muss dem Auftraggeber die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Obwohl aus seiner Sicht Vorgewerke die Bauausführung behinderten. Wie er der Zahlung entgeht, zeigt Rechtsanwältin Jennifer Simon.
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