Baurecht / BGB

Zahlplan

Bei der Durchführung einer Baumaßnahme bleibt es den Vertragspartnern überlassen, wie viele Abschlagsrechnungen nach der Anzahl und den Zeitabständen vom bauausführenden Unternehmer als Auftragnehmer während der Bauzeit gestellt werden. Sowohl für Bauverträge nach der VOB in § 16 Abs. 2 VOB/B als auch nach dem reformierten Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 sind für die einzelnen Vertragsformen jeweils Abschlagszahlungen vorgesehen und dazu die Auftraggeber bzw. Besteller und Verbraucher verpflichtet.
Für die Liquidität des Bauunternehmens ist es von Bedeutung, möglichst zügig für die ausgeführten Bauleistungen auch finanzielle Mittel zu erlangen. Die Bauzeit umfasst meistens nicht nur Wochen, sondern kann sich über Monate oder sogar Jahre erstrecken. Folglich bedeuten die Vorleistungen des Bauunternehmens erhebliche finanzielle Mittel.
In welchen Zeitabständen jeweils Abschlagsrechnungen gestellt und dazu Zahlungen erfolgen sollten, richtet sich nach Art und Größe des Bauvorhabens sowie dem technologischen Ablauf der Bauausführung. Grundlage ist der im Rahmen der Angebotserarbeitung vorgeplante und dann in der Arbeitsvorbereitung qualifizierte Bauzeitplan. Die Abschlagsrechnungen und -zahlungen sollten festgelegt werden:
  • entweder zu festen, wiederkehrenden Terminen oder
  • nach abgeschlossenen Gewerken bzw. von Leistungsbereichen und Teilleistungen oder
  • nach bestimmten Mindest-Bauleistungssummen.
Besonderheiten sind zu Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen nach § 650v BGB zu beachten. Ein Bauträger kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen oder sich deren Verwendung ermächtigen lassen. In § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV vom 7.11.1990) werden insgesamt 13 Teilbeträge in Prozentsätzen mit Bezug auf die Vertragssumme vorgegeben. Die Vertragspartner können bis zu 7 Teilbeträge frei zusammenstellen und die Abschlagszahlungen danach in einem Zahlungsplan vereinbaren. Zu empfehlen ist vorher ein Gespräch mit den Bauleitern oder Architekten über die sinnvolle Zusammensetzung der einzelnen Teilbeträge.
Ein Beispiel wird unter Zahlungsplan zum Bauträgervertrag dargestellt.
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