Landesbauordnungen

Landesbauordnungen

Das jeweilige Bundesland regelt in einer Landesbauordnung die Vorschriften für die

  • Bebauung von Grundstücken,
  • Anforderungen an die baulichen Anlagen,
  • die am Bau Beteiligten,
  • Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren,
  • Sonstige Vorschriften wie Bußgelder u.a.

Grundlage bildet eine Musterbauordnung des Bundes. Es wurde eine Musterbauordnung von der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Ministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) erarbeitet. Angestrebt wird damit eine weitgehendst einheitliche Herangehensweise in den Landesbauordnungen. Sie sind in den Grundätzen gleich, können aber in einzelnen Punkten auch voneinander abweichen.

Die Musterbauordnung (Fassung November 2002) sieht eine Vielzahl von Paragrafen zu den folgenden Teilen und Abschnitten vor:

Erster Teil:  Allgemeine Vorschriften 
Zweiter Teil:  Das Grundstück und seine Bebauung 
Dritter Teil:  Bauliche Anlagen
  1. Abschnitt: Gestaltung
  2. Abschnitt: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
  3. Abschnitt: Bauprodukte, Bauarten
  4. Abschnitt: Wände, Decken, Dächer
  5. Abschnitt: Rettungswege, Öffnungen, Umkehrungen
  6. Abschnitt: Technische Gebäudeausrüstung
  7. Abschnitt: Nutzungsbedingte Anforderungen
 
Vierter Teil:   Die am Bau Beteiligten 
Fünfter Teil:  Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
  1. Abschnitt: Bauaufsichtsbehörden
  2. Abschnitt: Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
  3. Abschnitt: Genehmigungsverfahren
  4. Abschnitt: Bauaufsichtliche Maßnahmen
  5. Abschnitt: Bauüberwachung
  6. Abschnitt: Baulasten
 
Sechster Teil:  Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen 

Normen und Regelwerke zu Landesbauordnungen

Bild 1 — Beispiel für Sturzausbildung bei Dämmung mit Polystyrol-Hartschaum... - DIN 55699 [2005-02] Verkleben der Dämmstoffplatten - Wärmedämm-Verbundsysteme; Verarbeitung
DIN 55699 [2005-02] Verkleben der Dämmstoffplatten - Wärmedämm-Verbundsysteme; Verarbeitung
a) - DIN 18650-1 [2010-06] Zusätzliche Anforderungen bei Rettungswegen und Notausgängen - Automatische Türsysteme
DIN 18650-1 [2010-06] Zusätzliche Anforderungen bei Rettungswegen und Notausgängen - Automatische Türsysteme
b) - DIN 18650-1 [2010-06] Zusätzliche Anforderungen bei Rettungswegen und Notausgängen - Automatische Türsysteme
DIN 18650-1 [2010-06] Zusätzliche Anforderungen bei Rettungswegen und Notausgängen - Automatische Türsysteme
DIN 1986-4 [2011-12] Für den Neubau oder die Erneuerung von Entwässerungsanlagen im Geltungsbereich der Landesbauordnungen dürfen für den jeweiligen Anwendungsfall nur Bauprodukte verwendet werden, d...
DIN 1986-4 [2011-12] Für die Sanierung von Entwässerungsanlagen im Geltungsbereich der Landesbauordnungen dürfen für den jeweiligen Anwendungsfall nur genormte Bauprodukte und Verfahren verwendet wer...
DIN 1986-100 [2008-05] Kleinkläranlagen (≤ 50 EW) müssen der Normenreihe DIN EN 12566 [ DIN EN 12566-1 DIN EN 12566-3 DIN EN 12566-4 ] in Verbindung mit DIN 4261-1 entsprechen. Für die Verwendbarkei...
DIN 18095-1 [1988-10] Die Norm enthält Begriffe und Anforderungen für Rauchschutztüren. Rauchschutztüren werden in den Bauordnungen der Länder gefordert. Die Norm ist daher Konkretisierung der unbest...
DIN 1988-2 [1988-12] 10.2.1 Allgemeines Die Auslegung der Dämmung muss folgende Anforderungen erfüllen: Einhaltung gesetzlicher und anderer Auflagen (z. B. Landesbauordnungen). Anmerkung: DIN 4140-1 ...

Begriffs-Erläuterungen zu Landesbauordnungen

Wichtigste Bauordnung ist das Baugesetzbuch (BauGB), das allgemeine Regeln für den Städtebau liefert. Darauf aufbauend wird das Bauordnungsrecht in Landesbauordnungen bestimmt. Grundlage dafür bildet ...
Die Bauabnahme wird in den Landesbauordnungen geregelt und durch zuständige Bauaufsichtsbehörden durchgeführt, soweit genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen vorliegen, beispielsweise Abnahme der tragend ...
Zweck der Gebäude ist, dem ständigen oder zeitweiligen Aufenthalt von Menschen, Tieren und Gütern zu dienen. Sie müssen selbstständig benutzbar und überdacht sein und Menschen müssen sie betreten kön ...
Das öffentliche Baurecht ist Bestandteil des Öffentliches Rechts . Wichtigste Gesetzesgrundlagen sind das Baugesetzbuch des Bundes sowie die einzelnen Landesbauordnungen, weiterhin die Baunutzungs ...

Verwandte Suchbegriffe zu Landesbauordnungen


 
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