Bauberichterstattung / Statistik

Erzeugerpreisindex

Erzeugerpreisindizes messen in Deutschland erzeugte und im Inland verkaufte Produkte, speziell auch Baumaterialien und andere für Baubetriebe wichtige Waren.

Wer gibt die Indizes heraus?

Erzeugerpreisindizes werden vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) aufbereitet und herausgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt in den Themenbereichen der Preisstatistiken monatlich in der Fachserie 17, Reihe 2.
Ergänzend zur langen Reihe 2 kann beim Statistischen Bundesamt auch auf die „Genesis-Online-Datenbank“ zugegriffen werden. Sie weist teilweise eine weitere Untergliederung innerhalb der gewerblichen Produkte (GP) mit Nummern bis 9 Stellen aus. Aufzurufen ist dafür auf der Startseite die Serie 6 – Preise. Die Entwicklung der Baumaterialienpreise wird dann noch tiefer und genauer sichtbar.
Aktuelle Indexwerte zu Baumaterialien können auch über die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) geführte ELVIRA-Baudatenbank abgerufen werden. Insgesamt stehen ca. 3.000 Indizes als Monatswerte ab 2021 zur Verfügung.
Der Erzeugerpreisindex im Bau zeigt, wie sich die Preise für Bauleistungen über die Zeit entwickeln.
Der Erzeugerpreisindex im Bau zeigt, wie sich die Preise für Bauleistungen über die Zeit entwickeln. Bild: © f:data GmbH

Welche Indizes werden aufbereitet?

Wichtigster Bereich für Indizes sind die Erzeugerpreise von gewerblichen Produkten. Daneben werden auch Erzeugerpreisindizes für das Baugewerbe, für die Landwirtschaft und für bestimmte Dienstleistungen berechnet. Das betrifft ca. 100 verschiedene Baustoffe (Baumaterialien) und bauspezifische Waren.
Gemessen wird dazu die durchschnittliche Preisentwicklung der Erzeugerpreise für die Baumaterialien. Unter Entwicklung der Baumaterialpreise wird mit Beispielen angeführt, für welche wesentlichen Waren bzw. Erzeugergruppen zu Baustoffen Indizes berechnet und ausgewiesen werden.
Neben den Indizes gewerblicher Produkte werden für das Baugewerbe noch weitere Erzeugerpreisindizes aufbereitet und veröffentlicht:
  • Baupreisindizes für Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude oder Ingenieurbau.
  • Preisindex für neu erstellte und für bestehende Wohnimmobilien.
  • Baukostenindex für Wohngebäude, insbesondere zur Entwicklung der Preise der von den Bauunternehmen beim Bau von Wohngebäuden eingesetzten Produktionsfaktoren wie Baumaterialien und Löhne.
  • Erzeugerpreisindex für Baumaschinen, z. B. für die Anwendung zur Anpassung der mittleren Neuwerte für Baumaschinen auf Preisbasis 2020 in der Baugeräteliste (BGL) auf ein aktuelles Preisniveau.
  • Erzeugerpreisindex für Architektur- und Ingenieurdienstleistungen zur Entwicklung der Preise der Architektur- und Ingenieurbüros für die Planung von Bauleistungen, einschließlich von Leistungen für die Überwachung der Bauausführung.

Diese Grundlagen gelten

Die Bezugsgröße für die Indizes der Erzeugerpreise ist die Summe aller gewerblichen Inlandsumsätze, womit der Absatz industrieller Güter an inländische Abnehmer anderer Wirtschaftsstufen wie auch die Umsätze zwischen gewerblichen Unternehmen preisstatistisch erfasst werden. Die Erzeugerpreise werden monatlich – am 15. des Berichtsmonats – erhoben. Sie repräsentieren folglich nicht den Durchschnittswert eines Monats.
Zur Form der statistischen Erfassungsmethoden werden vom Statistikamt Hinweise und Angaben zu den Veröffentlichungen in der Fachserie 17, Reihe 2 gegeben.

Welche Preisbasis ist aktuell?

Die vom Statistischen Bundesamt monatlich herausgegebenen Erzeugerpreisindizes zu Produkten werden alle fünf Jahre angepasst. Zuletzt erfolgte die Umstellung auf das neue Basisjahr 2021 = 100. Die inhaltlichen Änderungen blieben gering. Zugleich wurde die Umstellung auf ein neues Wägungsschema zur Gewichtung von Teilindizes bei der Berechnung eines Gesamtindex vorgenommen. Die vorherigen Indizes mit dem Basisjahr 2015 = 100 haben damit ihre Gültigkeit verloren.

Wofür sind die Indizes wichtig?

Die Erzeugerpreisindizes zu Baustoffen sind von besonderem Interesse für die zu kalkulierenden Preise zu Bauleistungen in Angeboten. Schließlich bestimmen die Baustoffpreise meistens zu mehr als 1 / 3 den Angebotspreis für ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage.
Die Erzeugerpreisindizes werden häufig in Wirtschaftsverträgen zur Anpassung von wiederkehrenden Zahlungen (Wertsicherungsklauseln) verwendet. Im Baugewerbe sei vor allem diesbezüglich die mögliche Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln für Bauleistungen in Bauverträgen hervorzuheben.
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Nutzer der statistischen Aussagen sind neben kalkulierenden Bauunternehmen auch weitere Institutionen, insbesondere in Verbindung mit der Konjunkturbeobachtung und -entwicklung. Das betrifft Bauinvestoren, Ministerien, Baubehörden, die Immobilienwirtschaft und Kreditinstitute.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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