HOAI

Freianlagen

Als Freianlagen gelten allgemein planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken. Die Planung der Freianlagen ist Bestandteil der Objektplanung. Spezielle Aussagen zu den zu erbringenden Leistungen bei der Planung und deren Honorierung werden in der HOAI getroffen, speziell im Teil 3, Abschnitt 2 sowie in der Anlage 11.
Freianlagen
Bild: © f:data GmbH
Die Grundleistungen nach HOAI zu Freianlagen sind nach 9 Leistungsphasen unterteilt, wofür die gleichen Anteile Leistungsphasen als Prozentsätze zu HOAI-Honoraren für die Bewertung der Honorare wie allgemein bei der Objektplanung maßgebend sind. Die jeweiligen Grundleistungen sind nach den Leistungsphasen in der Anlage 11 der HOAI aufgeführt, weiterhin auch die ggf. zu vereinbarenden Besonderen Leistungen nach HOAI für Freianlagen. Für letztere können die Honorare frei vereinbart werden, wobei aber stets die Wirtschaftlichkeit zu beachten ist.
Die Honorare als Vergütung für die Planung der Freianlagen werden in der Honorartafel in § 40 Abs. 1 der novellierten HOAI-2021 ausgewiesen:
Die in der Honorartafel ausgewiesenen Von-Bis-Beträge gelten nicht mehr als „Mindest- und Höchstsätze“. Da sie als solche nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, dürfen sie auch nicht mehr verbindlich vorgegeben werden, näher erläutert unter HOAI-Honorarsätze für Grundleistungen. Honorare können grundsätzlich frei in Textform vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt für Grundleistungen nach § 7 Abs. 1 HOAI-2021 der jeweilige Basishonorarsatz nach HOAI (als unterer Wert in der Honorartafel) als vereinbart. Ist der Auftraggeber jedoch ein Verbraucher, so ist er vom Auftragnehmer nach § 7 Abs. 2 HOAI-2021 vor Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung zur Honorarvereinbarung nach HOAI darauf in Textform hinzuweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar, als in den Honorartafeln angegeben, vereinbart werden kann.
Für die Grundleistungen nach HOAI bei Freianlagen sind nach § 38 Abs. 1 HOAI auch die Kosten für Außenanlagen anrechenbar, beispielsweise für Teiche und Dämme, Stege und Brücken, Lärmschutzwälle als Mittel zur Geländegestaltung u. a. Nicht anrechenbar für Grundleistungen bei Freianlagen sind beispielsweise die Kosten für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen (ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung).
Welche Objekte im Einzelnen welcher Honorarzone zuordenbar sind, wird unter Tz. 11.2 in der Anlage 11 der HOAI aufgeführt, beispielsweise:
  • Honorarzone I für einfache Geländegestaltungen,
  • Honorarzone II für Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen,
  • Honorarzone III für Sportanlagen in der Landschaft,
  • Honorarzone IV für Spielplätze,
  • Honorarzone V für zoologische und botanische Gärten.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Pinneberg

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Freianlagen"

Ausgabe 2018-09
Diese Norm gilt für Freianlagen, die zum Zweck des Sports errichtet werden und in denen z. B. die in Tabelle A.1 und Tabelle A.2 aufgeführten Sportarten ausgeübt werden können sowie für Mehrzwecknutzung. Sie legt Planungsgrundsätze und Maße fest.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Landschaftsbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für Fäll- und Rodungsarbeite...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
Zu dem Sportplatz sind Planunterlagen, Produktbeschreibungen usw. über den Bau und die Ausstattung der Spiel- und Sportflächen, Nebenflächen, Gebäude und über die technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und vom Betreiber über die gesamte N...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
Jeder Sportplatz muss regelmäßig gepflegt, geprüft und gewartet werden, um die sportfunktionellen Eigenschaften sowie die Nutzungssicherheit langfristig zu erhalten.Die Instandhaltung umfasst in Anlehnung an DIN 31051 und die FLL-Sportplatzpflegerich...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
C.1 Allgemeines Den Wettkampfanforderungen entsprechend werden Anlagentypen in Typ A, B und C unterschieden.C.2 Wettkampfanlage Typ A Wettkampfanlage Typ A besteht aus einer achtbahnigen Rundlaufbahn mit achtbahniger Kurzstreckenlaufbahn und innenlie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
... ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
4.1.1 Bedarf an SportplätzenDer Bedarf an Sportplätzen richtet sich in Anzahl und Größe sowie Art und Ausstattung nach den Bedürfnissen der Nutzergruppen. Hierfür ist eine gleichmäßige und ausreichende Versorgung auch unter den Aspekten der Gesundhei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
4.2.1 Zuordnung Ein Sportplatz ist so anzuordnen, dass er von allen Nutzergruppen in zumutbarer Zeit zu erreichen ist. Der Sportplatz im Wohnbereich sollte zu Fuß erreichbar sein. Sportplätze an Schulstandorten sollten so angeordnet, bemessen und aus...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
... ... ... ANMERKUNG Der Sicherheitsabstand der Auslaufzone ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsklasse. ... ... ... ANMERKUNG Der hindernisfreie Abstand hinter der Sprunggrube ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsklasse. ... Es ist sinnv...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
5.1 Maße und Nutzungsmöglichkeiten5.1.1 AllgemeinesBei den regelgerechten Anlagen sind die nach den Wettkampfbestimmungen und Spielregeln aus Sicherheitsgründen erforderlichen Flächen, die sich aus den Sicherheitsabständen ergeben, Teil der Spielund ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
4.4.1 NutzungssicherheitSportplätze müssen so geplant, gebaut und ausgestattet sein, dass sie durch bauliche und ausstattungsbezogene Maßnahmen bei bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Dies gilt ins...
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Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
4.3.1 Zusammenfügen von Anlagenteilen Das Zusammenfügen von regeloffenen und regelgerechten Anlageteilen erhöht die Attraktivität der Anlage für breitere Bevölkerungsschichten und verbessert den Ausnutzungsgrad bzw. erhöht die Aufenthaltsqualität für...
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