Schlusszahlungserklärung

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Schlusszahlungserklärung

Nimmt der Auftragnehmer eine Schlusszahlung zu seiner Schlussrechnung des Auftraggebers auf Grundlage eines VOB-Vertrags vorbehaltlos an, verliert er für ihn bedeutsame Rechte, z.B. über Nachforderungen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Auftragnehmer auch schriftlich über die Schlusszahlung informiert und über die Ausschlusswirkung hingewiesen bzw. belehrt wurde.

Für die Erklärung kann folgende Vorlage unter "Formulare und Musterbriefe, speziell für Auftraggeber (Bezug VOB)" dienen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu mit Urteil vom 17.12.1998 (Az.: VII RZ 37/98) folgende Leitsätze aufgestellt:

  1. Der nach § 16 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B erforderliche Hinweis auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme einer Schlusszahlung muss schriftlich erfolgen.
  2. Nach einer schlusszahlungsgleichen Erklärung kann die Ausschlusswirkung nur eintreten, wenn der Auftragnehmer schriftlich von der Zahlungsverweigerung unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde.
  3. Die Schlusszahlungserklärung oder schlusszahlungsgleiche Erklärung und der Hinweis auf die Ausschlusswirkung dienen der Information und Warnung des Auftragnehmers. Sie müssen dem Auftragnehmer hinreichend deutlich vor Augen führen, dass er Nachforderungen nicht durchsetzen kann, wenn er den Vorbehalt nicht fristgerecht erklärt und begründet.

Für öffentliche Bauaufträge wird im Vergabe- und Vertragshandbuch ( VHB-Bund, Ausgabe 2008) das Formblatt Vordruck 452 für die Mitteilung des Auftraggebers über die Schlusszahlung an den Auftragnehmer empfohlen.

Erklärt der Auftragnehmer keinen Vorbehalt zur Schlusszahlung des Auftraggebers, dann verliert er bei einem VOB-Vertrag sämtliche Ansprüche aus

  • noch evtl. auftretender Nachforderungen (vgl. § 16 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B) sowie
  • bereits früher gestellten, aber unerledigten Forderungen (vgl. § 16 Abs. 3, Nr. 4 VOB/B).

In einem solchen Fall wird der Auftraggeber Ansprüche verweigern. Als Grundlage für die Mitteilung wird die Vorlage unter "Formulare und Musterbriefe, speziell für Auftraggeber (Bezug VOB)" empfohlen.

Die angeführten Ausschlussfristen gelten gemäß § 16 Abs. 3, Nr. 6 VOB/B jedoch dann nicht, wenn die Richtigstellung einer Schlussrechnung und Schlusszahlung ausschließlich wegen Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehlern verlangt wird.

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Musterbrief: Abweisung von Nachforderungen nach vorbehaltloser Schlusszahlungsannahme (VOB/B § 16 Abs. 3, Nr.2 und 4) Musterbrief: Abweisung von Nachforderungen nach vorbehaltloser Schlusszahlungsannahme (VOB/B § 16 Abs. 3, Nr.2 und 4)
Musterbrief: Schlusszahlungserklärung mit Ablehnung weiterer Zahlungen (VOB/B § 16 Abs. 3, Nr.3 und 5) Musterbrief: Schlusszahlungserklärung mit Ablehnung weiterer Zahlungen (VOB/B § 16 Abs. 3, Nr.3 und 5)
Musterbrief: Vorbehalt gegen die Schlusszahlung (VOB/B § 16 Abs. 5) Musterbrief: Vorbehalt gegen die Schlusszahlung (VOB/B § 16 Abs. 5)
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Normen und Regelwerke zu Schlusszahlungserklärung

[2010-08] VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Begriffs-Erläuterungen zu Schlusszahlungserklärung

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