Abbruch / Abfall / Entsorgung / Recycling

Leistungsbeschreibung zu Bauabfällen

Bauabfälle, die als Bau- und Abbruchabfälle und/oder Baustellenabfälle bei der Bauausführung auftreten können, sollten bereits bei der Ausschreibung und Vergabe einer Baumaßnahme im Rahmen der Bauplanung beachtet werden. Zu prüfen und zu bestimmen wäre, ob:
Bei der Ausschreibung von öffentlichen Bauaufträgen sind zu beachten die:
  • Regelungen im "Leitfaden für Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen" im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) im Anhang 8,
  • "Arbeitshilfen Recycling" des BMVBS, weiterhin
  • Grundsätze nach Tz. 0.2.14 in der ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (Ausgabe September 2016) - in der VOB/C mit Aussagen zu
    • "Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile;
    • Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage;
    • Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten".
Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können Aussagen mit dem Formblatt 241 - Abfall - nach VHB-Bund abverlangt werden.
Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung bleibt nach Lage des Einzelfalls zu prüfen, ob und inwieweit standardisierte Texte nach STLB-Bau - Dynamische Baudaten nach dem 3-Steller:
  • "087 - Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung" und/oder
  • aus weiteren Leistungsbereichen wie "084 Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten"
verwendet werden können.
Bei der Aufstellung der Teilleistungen sind die Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) heranzuziehen.
Im Vordergrund bei der Planung von Baumaßnahmen sollte die Vermeidung und Verwertung von Bauabfällen stehen, beispielsweise durch Recycling von Stoffen und Bauteilen. Beispielsweise könnte es möglich sein und vorgesehen werden,
  • den Bodenaushub wieder zum Verfüllen einzusetzen oder
  • Schalungsteile sowie gebäudetechnische Anlagen auf der gleichen Baustelle oder an einem anderen Ort wieder zu verwenden oder
  • wieder verwendbare Stoffe und Bauteile gegen Entgelt dem Bauunternehmen oder gegenüber Dritten zu überlassen.
Soweit solche Verwendungen ausführbar sind, sollte in den Positionen des LV eine Aussage getroffen werden.
Bei der Planung und Ausschreibung von Rückbaumaßnahmen ist die Aufstellung eines Abfallentsorgungskonzepts zu empfehlen. Dabei ist mit Bezug auf o. a. Leitfaden (Tz. 4.2) im VHB-Bund vorzusehen, dass der Auftraggeber die Deponiegebühren unmittelbar an den Deponiebetrieb bezahlt und Rechnungen bzw. Gebührenbescheide auf den Auftraggeber ausgestellt werden.
Bei Abbruch- und Rückbauarbeiten sind auch die Regelungen in der ATV DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten (Ausgabe September 2016) - und in der VOB Teil C zu beachten.
Zur Behandlung und Abrechnung von Bauabfällen bei Straßen- und Brückenbauarbeiten werden Regelungen im spezifischen Handbuch HVA B-StB im Teil 3 unter Tz. 3.2 (Nr. 27) getroffen.
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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), auf Baustelle lagernd, l...
Abrechnungseinheit: t

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