Baustelle

Umsatz je Arbeitsstunde

Als Umsatz gelten allgemein im Bauunternehmen die dem Finanzamt zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen, und zwar ohne Umsatzsteuer. Einzubeziehen sind auch die erhaltenen Vorauszahlungen vor Ausführung, Abschlagszahlungen und etwa getrennt in Rechnung gestellte Kosten für Transport u. a. Abzusetzen sind beispielsweise Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti).
Der Umsatz kann ins Verhältnis zu den ausgeführten Arbeitsstunden bzw. auch Baustellenstunden gesetzt werden. Im Ergebnis steht eine Preiskennzahl als Stundenpreis.
Umsatz je Arbeitsstunde =Kalkulationslohn
+ Deckungsbeitrag
+ Einzelkosten der Teilleistungen (ohne Lohnkosten)
Der Bezug kann differenziert werden nach: Betrieb, Baustelle, Facharbeitergruppen oder Personen.
Die Basis bilden die Lohnkosten je Arbeitsstunde in Form des Kalkulationslohnes. Der Kalkulationslohn ist ein Stundensatz, der die direkten Lohnkosten je Arbeitsstunde für die Eigenleistungen ausdrückt. Anders formuliert sagt dieser Stundensatz aus, wie teuer für den Bieter eine Arbeitsstunde ist, was sie das Unternehmen tatsächlich kostet. Auf seiner Grundlage können "leistungsbezogene" Stundensätze abgeleitet werden, und zwar durch Hinzurechnung eines Zuschlags für den Deckungsbeitrag (DB) als Summe aus Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W&G).
Der Umsatz je Arbeitsstunde wird stark vom Umfang der Leistungen der Nachunternehmer beeinflusst. Je mehr fremde Leistungen kooperiert werden, desto höher ist der Umsatz, den eine Arbeitsstunde bringt. Wesentlichen Einfluss hat dabei aber noch die unterschiedlich hohe Materialintensität der Bauleistungen. Aussagefähiger wäre der geschaffene Neuwert, d. h. die Wertschöpfung als hergestellte eigene Leistung (ohne Materialeinsatz) je produktive Stunde.
Die Bestimmung des Umsatzes je Arbeitsstunde kann auf Grundlage der unter dem Begriff Stundensätze aufrufbaren Schemen für die Berechnung erfolgen, differenziert für das Bauhauptgewerbe nach Ost und West in Ableitung aus dem noch unterschiedlichen Lohnniveau.
Nachdem die betriebsindividuellen Werte eingetragen worden sind, stehen im Ergebnis der Berechnung die betriebsindividuellen Aussagen für die weitere Auswertung und Verwendung.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Umsatz je Arbeitsstunde"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Anmerkung zu § 15 Abs. 1 Nr. 12. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, s...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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